Diese Abmahnwelle machte Furore: Der Inhaber eines Patents forderte über 6.000 Domaininhaber zur Unterlassung auf, die in ihrer URL geografische Bezeichnungen, meist Autokennzeichen, verwendeten. Jeder der Betroffenen sollte rund € 1.100,00 Anwaltsgebühren zahlen.
Diesem Spuk hat das Bundespatentgericht jetzt ein Ende gemacht. Es hat einer Nichtigkeitsklage von Patentanwälten stattgegeben, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Dort finden sich nähere Infos, unter anderem auch Links zu den Schriftsätzen der Kläger.