Heute mal wieder Landgericht Bochum. Die Zivilkammer hatte den Kläger schon zweimal darauf hingewiesen, dass seine Klage so keine Aussicht auf Erfolg hat. Wie fast zu erwarten, tauchte von der Gegenseite niemand auf.
Nur leider stellte der Richter fest, dass er nicht belegen kann, dass der Kläger die Ladung zum Termin erhalten hat. Das vorgeschriebene Empfangsbekenntnis hatten die Anwälte nicht zurückgeschickt. Oder es ist verloren gegangen.
Aus der Traum vom Versäumnisurteil. Vielleicht klappt es beim nächsten Termin in Bochum – am 21. März.