Wo wären wir eigentlich ohne das Bundesverfassungsgericht? Erneut treten die Richter in Karlsruhe den Instanzgerichten, aber auch dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof auf die Füße. Sie bemängeln, dass ein Beschuldigter seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt.
Die Entscheidung in der Sache verzögert sich, weil auf allen Gerichtsebenen gebummelt wird. So dauerte die Weiterleitung von Schriftsätzen teilweise Monate, der Generalbundesanwalt brauchte für seine Stellungnahme vier Monate. Mindestens sieben Monate Verfahrensverzögerung, so das Bundesverfassungsgericht, gehen auf das Konto des Staates.
Darüber hinaus setze sich das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung über den Fortbestand des Haftbefehls gar nicht mit den Argumenten des Beschuldigten auseinander. Vielmehr stünden an Stelle von sachlichen Erwägungen nur „blankettartige Argumentationsmuster“.
Das ist schon ein ziemlich rauer Ton. Ich kann gut nachvollziehen, dass man auch in Karlsruhe langsam ungehalten wird über eine gewisse Beharrlichkeit, mit der Verfahrensrechte vielerorts ignoriert und Beschwerden gegen Verfahrensfehler mit Worthülsen abgeschmettert werden.
Ich wiederhole meine Ansicht: Es wird sich erst was ändern, wenn Verfahrensfehler auch tatsächliche Konsequenzen haben – zum Beispiel in Form von Beweisverwertungsverboten. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, eine Straßenverkehrsordnung ohne Bußgeldkatalog zu verabschieden.