Manchmal muss man sogar noch zahlen, wenn man einen Prozess anfängt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen dilettantischen Schlüsseldienst:
Dreister Abzocker, oder bloß Niete im Blaumann? Der Monteur hatte beim Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür zum leistungsstarken Trennschleifer gegriffen, obwohl eigentlich nur ein filigranes Metallhäkchen und etwas Fingerspitzengefühl nötig gewesen wären. Dass bei diesem brachialen Vorgehen sinnlos Schaden angerichtet wurde, hielt seine Firma aber nicht davon ab, auch noch satt abkassieren zu wollen. Beim Versuch, die Rechnung vor Gericht einzuklagen, fiel der Pfusch-Notdienst aber auf den Bauch. Denn der Richter drehte den Spieß um und verurteilte die Firma zu Schadenersatz.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)