Ein Abtreibungsgegner darf vor der Praxis eines Frauenarztes Passanten nicht darauf hinweisen, dass der Arzt Abtreibungen durchführt. Ein Abtreibungsgegner hatte in Passau immer wieder Frauen angesprochen, die er für Patientinnen des Arztes hielt. Er kam gezielt auf das Thema Abtreibung zu sprechen und wies darauf hin, dass der Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Recht des Arztes auf Schutz seiner Persönlichkeit vorgeht. Der Abtreibungsgegner stelle den Arzt regelrecht an den Pranger; das sei auch nicht mehr durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.