PRANGER

Ein Abtreibungsgegner darf vor der Praxis eines Frauenarztes Passanten nicht darauf hinweisen, dass der Arzt Abtreibungen durchführt. Ein Abtreibungsgegner hatte in Passau immer wieder Frauen angesprochen, die er für Patientinnen des Arztes hielt. Er kam gezielt auf das Thema Abtreibung zu sprechen und wies darauf hin, dass der Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Recht des Arztes auf Schutz seiner Persönlichkeit vorgeht. Der Abtreibungsgegner stelle den Arzt regelrecht an den Pranger; das sei auch nicht mehr durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.

(beck aktuell)

SCHNELL VERSICHERT

Eines der großen Rätsel im Bundesliga-Wettskandal ist für mich, wieso Schiris, Spieler und Funktionäre, deren Namen genannt wird, sofort eidesstattliche Versicherungen auf den Markt werfen und darin ihre Unschuld beteuern.

Eidesstattliche Versicherungen im eigentlichen Sinne sind es schon mal nicht. Denn diese müssen vor der „zuständigen Behörde“ abgegeben werden. Mit anderen Worten: Selbst eine eidesstattliche Versicherung, die der Notar beurkundet, ist erst einmal gar nichts wert. Denn der Notar ist keine zuständige Behörde. Solche Erklärungen sind deshalb auch nicht mit Strafe bedroht, sollten sie sich als falsch herausstellen.

Auch wird sich kein Staatsanwalt von solchen Erklärungen beeindrucken lassen, wenn er entscheidet, ob jemand tatverdächtig ist oder nicht. Wenn die Erklärungen Angaben zur Sache erhalten, sind sie im Kern nichts weiter als vorschnelle Aussagen zur Sache. Und sich in vorauseilendem Gehorsam zu einem strafrechtlichen Vorwurf zu äußern ist, wie wir ja hier immer wieder diskutieren, in praktisch allen Fällen ein nicht wieder gutzumachender Fehler.

Aber anscheinend ist da eine Art Herdentrieb ausgebrochen…

(Danke an Rotkäppchen für den Hinweis auf die Problematik)

REIN

Die Vorschriften genau lesen und damit argumentieren – häufig bringt es was. Zum Beispiel heute in einer Bußgeldsache vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Es ging um einen angeblichen Abbiegefehler an einer vielbefahrenen Kreuzung. Keine große Sache an sich, wenn das Schild „Nur geradeaus“ nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen würde.

Wir haben uns dann so in die Paragrafen vertieft, dass der Richter entgegen seiner ursprünglichen Absicht unseren Einspruch doch nicht sofort verwerfen wollte. Deshalb gibt es am nächsten Donnerstag einen neuen Verhandlungstermin. In der Zwischenzeit prüft der Richter in Ruhe, ob ich ihm mit meiner Gesetzesauslegung einen Bären aufgebunden habe.

Mein Gewissen ist rein, ehrlich.

TRANSPARENZ

Beiläufig auf einer Rechnung die Stundensätze eines Grafikbüros gelesen. Layout und 3-D-Zeichnungen kosten € 112,48. Korrektur und Bildbearbeitung kosten € 102,26. Reinzeichnen kostet € 92,03. Und Scannen kostet € 61,36.

VORAB ALS FAX

Hinweis in Schreiben der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH:

Bei Faxzusendung ist ein nochmaliger Versand per Post nicht erforderlich.

Diesem Wunsch schließen wir uns demütig an.

VORSATZ

Mal wieder ein Vorsatz, um die Produktivität zu steigern: weniger selbst schreiben – mehr diktieren.

HARTPLASTIK

Mal eine Frage , Fa. Belkin: Warum muss man ein USB-Kabel so brutal in Hartplastik verschalen, dass sich eine Haushaltsschere beim Öffnen verbiegt und nur noch die Kombizange aus dem Werkzeugkoffer hilft?

(Bei nachtschlafener Zeit 4 Stockwerke in den Keller, 5 Minuten wühlen und sich dabei die Stirn an diesem fiesen Mauervorsprung schrabben. Alles keine Sachen, die einen Kunden zufrieden machen.)

IPOD ALS ARCHIV

Mit iPodLoad.de ist heute ein Dienst ans Netz gegangen, der die Musik-CDs von Kunden auf den privaten iPod transferiert. Die Musikindustrie sieht das Urheberrecht verletzt, der Anwalt der jungen Firma hält dagegen. Für ihn ist die Umwandlung der Dateien nur eine Form der Archivierung. Hierfür eröffnet das Gesetz Ausnahmen. Mehr bei Spiegel online.

HINZUFÜGEN

Ich hatte gerade den – zugegeben etwas obszönen – Wunsch, die neue MSN Suche oben rechts in die Suchmaschinenleiste bei Firefox zu integrieren.

Verrät mir jemand, wie das geht?

OTTO NERVT

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Lieber Herr Dipl.Ing. (FH) Gert Kambartel, der Sie Inhaber dieser großartigen Suchmaschine sind, die den „Spitzenplatz“ pro Jahr für stolze € 10,00 verhökert: Tausend Dank für die „kostenlose“ Aufnahme und vor allem für die Belästigung durch E-Mail.

Möge der Bannstrahl einschlägiger Kreise auf Sie niederfahren.

VIELFAHRER

Vielfahrer genießen keine Sonderrechte. Deshalb muss der bekannte Münchner Anwalt Rolf B. jetzt auch seinen Führerschein verzichten. Der Jurist hatte insgesamt 23 Punkte angehäuft, die meisten wegen Tempoverstößen. Er hält das Punktesystem für ungerecht, weil es Vielfahrer benachteiligt.

Vor dem Verwaltungsgericht soll der Kollege auch erklärt haben, seineFahrweise sei „natürlich nicht ständig und permanent in formalistischer Weise auf peinlichst genaue Beachtung der Verkehrsvorschriften ausgerichtet“. Dafür attestierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ihm eine verächtliche Einstellung gegenüber verkehrsrechtlichen Bestimmungen und mangelnden Willen zu einem rechtstreuen Verhalten, berichtet beck-aktuell.

Ich tippe mal, dass die Straßenverkehrsbehörde diese Äußerungen ebenfalls aufgreift und bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Probleme macht. Immerhin können solche Erklärungen ja belegen, dass der Betroffene grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Wäre interessant, ob der Anwalt einen Anwalt hatte.

MIT ARBEIT VERBUNDEN

Ein Lehrer kann sich nicht gegen eine Versetzung wehren, weil er deswegen seine Unterrichtsmaterialien nicht bis zur Pensionierung verwenden kann. Das Verwaltungsgericht Göttingen hält es für zumutbar, dass ein 55-jähriger Lehrer sich auf seine neuen Schüler einstellt und den Unterricht entsprechend vorbereitet. Der Pädagoge hatte sich gegen seine Versetzung von der Orientierungsstufe an eine Hauptschule auch deswegen gewehrt, weil er dort sein bisheriges Lehrprogramm nicht mehr unverändert durchziehen kann. Näheres bei Spiegel online.

(Danke an Rotkäppchen für den Link)