SPERRE

Für Gläubiger sind die Daten aus dem Melderegister erster und wichtigster Anknüpfungspunkt, um den Verbleib eines Schuldners zu ermitteln. Leider erhält man in letzter Zeit immer häufiger die Antwort:

„Frau Heidi Susanne B. ist hier nicht gemeldet. Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn eine Auskunftssperre besteht.“

Der Gesetzgeber macht es Leuten leicht, sich nach einem Umzug zu verstecken. Nach § 34 des Meldegesetzes ist nämlich jede Auskunft unzulässig, wenn der Betroffene der Behörde Tatsachen glaubhaft macht, „die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann“.

Praktisch muss man nur behaupten, von einem oder einer Verflossenen verfolgt und / oder bedroht zu werden, schwupps ist die absolute Auskunftssperre drin. Weder das Gesetz noch die Verwaltungsvorschriften sehen Ausnahmen vor. Das heißt, man kann noch so begründet darlegen, dass man mit dem angeblichen Verfolger nichts zu tun hat und auch keine Daten an ihn weitergeben wird.

Wie es aussieht, kann man gegen die verweigerte Auskunft nur mit der Begründung klagen, dass die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gar nicht vorlagen und die Auskunft deshalb zu Unrecht verweigert wird.

Bis das Verwaltungsgericht so was entscheidet, dürften ein bis zwei Jahre vergehen. Die Chancen stehen natürlich gut, dass der Schuldner schon längst wieder umgezogen sein wird – mit neuer Auskunftssperre, natürlich.

KLARSTELLUNG

Im Bewachungsgewerbe herrscht mitunter ein rauer Ton. Auch gegenüber den eigenen Angestellten. Eine bekannte Firma versieht zum Beispiel jede Gehaltsabrechnung mit diesem Hinweis:

Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass alle Niederlassungsleiter und Niederlassungsleiterinnen nicht nur selbstständig Personal einstellen, sondern auch selbstständig Personal entlassen können.

BERÜCHTIGT

Selbsteinschätzung eines Hamburger Anwalts:

Herr Rogozenski ist für sein außergewöhnliches Durchsetzungsvermögen bekannt. Er ist bei Mandanten wegen seiner ruhigen und klar verständlichen Darstellung der Rechtslage beliebt und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt.

Und so lobt (?) er seine Sekretärin:

Frau Kljucanin ist neben ihrer Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen Sachverhalte schnell zu erfassen und das Nötige zu veranlassen, auch wegen ihrer Anmut beliebt und berüchtigt.

Auch Herr Klötzke, der Referendar, kommt gut weg:

Herr Klötzke ist in der Kanzlei als Rechtsreferendar tätigt und betreut hierbei insbesondere die Fälle des Vertrags- und Wettbewerbsrechts. Ferner ist Herr Klötzke auch für die Bearbeitung der strafrechtlichen Mandate zuständig. Er ist dabei für seine schlagfertige und direkte Vorgehensweise, sowie die sorgfältige und konsequente Bearbeitung der Mandate in der Kanzlei bekannt und geschätzt.

(Link gefunden bei Jurabilis)

KULTVERDÄCHTIG

Der Shopblogger:

Eben hat’s wieder Alarm gemacht. Eine Stammkundin löste diesen aus. Ich habe also meinen beliebten Handchecker geholt (siehe ein paar Einträge weiter unten) und wollte der Sache auf den Grund gehen. Sie war absolut unkooperativ, hat dauernd versucht, die Schuld auf das Handy oder einen Fehler in der Anlage zu schieben und hat mich letztenendes vor allen Kunden angeschrien, sie hätte nichts eingesteckt uns sie müsse nach Hause. Ich habe sie dann einfach stehengelassen, um die Stimmung nicht weiter aufzuheizen.

Und sie hat geklaut, jede Wette. Ich merke das. Man bekommt im Laufe der Jahre ein unglaubliches Gespür für sowas.

Björn Haste betreibt einen Supermarkt und berichtet fast in Echzeit von großen und kleinen Merkwürdigkeiten. Kultverdächtig.

(via Schockwellenreiter)

RUMMEL

Ryanair zieht gegen die Stadt Düsseldorf vor Gericht – wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und anderer hübscher Tatbestände. Ryanair-Chef Michael O’Leary protestierte überdies heute persönlich vor dem Düsseldorfer Rathaus gegen den Versuch der Stadtverwaltung, eine Werbeagentur einzuschüchtern. Diese hatte auf städtischem Grund Ryanair-Plakate ausgehängt, auf denen die Fluggesellschaft mit frechen Sprüchen für den unweit von Düsseldorf gelegenen Flughafen Weeze wirbt. Das passte einigen Stadtvorderen nicht. Diese sollen der Werbeagentur sogar mit der Kündigung der Verträge gedroht haben.

Näheres berichten der Kölner Stadtanzeiger, die Westdeutsche Zeitung und fliegertarife.de.

Parallel dazu geht unser Kampf dafür weiter, dass sich der Flughafen „Düsseldorf Regional (Weeze)“ nennen darf. Die verständnisvollen Kölner Landrichter, zu denen der große Konkurrent aus Düsseldorf immer wieder gerne flüchtet, sehen in diesem Namen allerdings bislang eine „Irreführung des Verbrauchers“. Der arglose Kunde, so argumentieren sie, halte Weeze womöglich für einen Stadtteil von Düsseldorf – auch wenn die tatsächlichen Entfernungen natürlich überall angegeben sind und jemand, der im Internet Tickets bucht, meistens auch lesen kann.

Der Rummel soll natürlich weiter darüber aufklären, dass es in Düsseldorf nicht zwei internationale Flughäfen gibt. Im Fall von Frankfurt Hahn hatten die Richter immerhin schon ein Einsehen. Wegen der vielfältigen Berichterstattung, so befanden sie, gebe es kaum noch jemanden, der diesen Airport unweit des Römers vermutet.

Wer also „Unwissende“ in seinem Umfeld hat, tut mir persönlich einen Gefallen, wenn er mit ihnen mal über Ryanair und den Flughafen Weeze spricht und verrät, dass es vom Terminal bis zur Königsallee rund 70 Kilometer über die (meistens leere) A 57 sind. Sollte es sich hierbei um Kölner OLG-Richter und/oder deren Ehefrauen, Kinder, Tennisbrüder, Friseure oder Presbyteriumskollegen handeln, würde ich bei Mr. O’Leary sicher einige Billig-, äh preiswerte Flüge rausschlagen können.

LEIH-DVDS KOPIEREN

Gestern mit einem Staatsanwalt eine interessante Diskussion gehabt, ob das private Kopieren von ordentlich entliehenen DVDs an sich schon strafbar ist. Er meinte, dass die Videothek nur ein „vorübergehendes Nutzungsrecht“ einräumt. Dieses Nutzungsrecht ende mit der Rückgabe der DVD.

Ich habe darauf hingewiesen, dass § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung für private Zwecke ausdrücklich zulässt, sofern nicht eine „offensichtlich rechtswidrige Vorlage“ verwendet wird. Eine andere Einschränkung macht das Gesetz nicht.

Wie man eine gegen Geld ausgeliehene DVD als „offensichtlich rechtswidrige Vorlage“ ansehen will, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Aber da es in unserem Fall nicht um diese Frage ging, wollen wir uns beide bei Gelegenheit mal schlau machen.

Passend zum Thema: Deutsche Bibliothek testet illegale Kopiersoftware

Ähnlicher Bericht bei heise online (wiederum mit einem Link zur Firma Slysoft)

ERHÖHTE ANFORDERUNGEN

Schreiben des OLG Celle:

Es wird darum gebeten, im Schriftverkehr mit dem Oberlandesgericht den Namen des jeweiligen Unterzeichners zur besseren Identifizierung in Maschinenschrift unter die Unterschrift zu setzen.

Nur wenig darunter:

Diese Mitteilung wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben.

SCHNELL ENCARTA LESEN

Mit der MSN Suche ermöglicht Microsoft auch den Zugriff auf sein Lexikon „Encarta“. Wenn man einen Suchbegriff aufschlägt, beginnt eine Uhr abwärts zu ticken. 2 Stunden Zeit bleiben laut Banner, um die Encarta zu nutzen.

Wenn man ein neues Browserfenster öffnet und einen beliebigen Suchbegriff eingibt, tickt die Uhr wieder von vorne. Bei mir zumindest.

VORSICHT, FRAGEBOGEN

Jens Scholz wirft mir ein Stöckchen zu. Also:

1. Wieviele gigantische Bytes an Musik sind auf deinem Computer gespeichert?

0,0. Das liegt einfach daran, dass ich keine Musik höre. Im Autoradio suche ich allenfalls ein Wortprogramm. Und im Sportstudio, wenn ich es mal dahin schaffe, höre ich nicht hin (läuft ohnehin nur Werbung für Klingeltöne). Keine Ahnung, woher diese lethargische Haltung gegenüber Musik kommt. Logischweise habe ich auch keinen iPod.

2. Die letzte CD, die du gekauft hast…

Die größten Hits der Beatles. Vor ungefähr 3 Jahren. War ein Geburtstagsgeschenk.

3. Welches Lied hast du gerade gehört, als dich der Ruf ereilte?

In meiner Wohnung war es still.

4. Fünf Lieder, die mir viel bedeuten oder die ich oft höre.

Siehe 1. Den letzten Tonträger habe ich vielleicht mit 10, 11 Jahren für die Klassenparty aufgenommen. Ich habe Mel Sondocks Hitparade mitgeschnitten.

5. Wem wirfst du dieses Stöckchen zu (3 Personen) und warum?

Ich werfe das Stöckchen meinen drei Lesern zu.

QUIZVERBOT

Der Gewinnspielsender Neun Live darf aus „wirtschaftlichen Interessen“ zu erfolgreiche Mitspieler ausschließen. Das Landgericht München bestätigte laut Spiegel online ein Spielverbot, das der Sender gegen zwei besonders erfolgreiche Anrufer ausgesprochen hatte.

Mit der Klage wollten die zwei Wissenschaftler Gewinne in Höhe von rund 30.000 Euro einfordern, die der Sender nicht auszahlen möchte. Die Gewinne sollen angefallen sein, nachdem den beiden die Teilnahme untersagt worden ist.

Interessant wäre mal zu erfahren, worin das „überlegene Wissen“ der erfolgreichen Anrufer besteht.

ZUORDNUNGSPROBLEME

Der Mandant beschwert sich, dass ich bislang nicht tätig geworden bin. Und was ist mit dem Vorschuss? Ich hatte extra darauf hingewiesen, dass ich ohne Anzahlung nichts machen werde. „Das Geld ist doch längst überwiesen.“

Echt? Das wäre aber peinlich.

Wie sich herausstellt, ist das Geld tatsächlich eingegangen. Problem ist nur, dass von zwölf Buchstaben im Text der Überweisung ganze zwei korrekt geschrieben sind. Deswegen hing der Betrag, eine ziemlich normale Summe, auch geduldig in der Buchungsschleife.

VODAFONE SAGT DANKE

Ha, haben sie bei Vodafone gedacht. Wer schon zehn Jahre dieselbe Nummer bei uns hat, sitzt am Rosenmontag auch im Büro. Richtig. Die nette Dame aus dem Callcenter überschlug sich förmlich:

Wir wollen Ihnen danke sagen. Danke, dass Sie schon so lange unser Kunde sind. Dafür wollen wir uns bei Ihnen wirklich bedanken. Also bedankt sich Vodafone mit einem herzlichen Dankeschön …

Ich raffe das jetzt brutal und komme direkt zu dem Teil, der offensichtlich abgelesen wurde:

Als Dankeschön erhalten Sie eine kostenlose Partnerkarte.

Wahrscheinlich habe ich nicht die nötige Begeisterung für dieses Präsent an den Tag gelegt. Was vielleicht auch am fehlenden Partner liegt. Bzw. an einem Partner, den ich auf meine Kosten telefonieren lassen möchte. Deshalb erklärte mir die Dame lang und breit, wofür man eine Partnerkarte auch ohne Partner nutzen kann. Ich beschränke mich auf ein Abstract:

Im Auto, zur Trennung von Privat- und Dienstgesprächen, als Geheimnummer für die allerbesten Freunde. Und, na ja, als Partnerkarte …

Aber das hatten wir ja schon. Ich war also schon drauf und dran, mir als Treuegeschenk eine kostenlose Partnerkarte schicken zu lassen, um sie dann für die nächsten zehn Jahre in einer Klarsichthülle zu verstauen.

Gut, ich notiere dann die Partnerkarte mit den 20 Freiminuten zum Sonderpreis von sechs Euro.

Eine kostenlose Karte mit 20 Freiminuten, die Geld kosten? Nach einigem Hin und Her stimmte mir die Dame zu, dass man da eigentlich nicht mehr im strengen Sinn von kostenlos sprechen kann. Sie hatte dann sogar „persönlich irgendwie Verständnis“ dafür, dass ich mich nicht unbedingt mit einer monatlichen Belastung von sechs Euro „beschenken“ lassen möchte.

Dafür hatte sie eine andere Idee:

Sie telefonieren ja noch im Classic-Tarif. Vodafone schenkt Ihnen 35 Monate die Grundgebühr.

Super, das Geschenk nahm ich sofort an. Wie sich herausstellte, kriege ich es aber nur, wenn ich den Classic-Tarif abwähle und mich für ein „supergünstiges Minutenpaket“ entscheide.

Dafür soll ich zunächst meine letzten zwölf Rechnungen raussuchen und prüfen, wieviel ich durchschnittlich im Monat telefoniere.

Sonst kann ich Ihnen kein Minutenpaket empfehlen.

Klar, ich bin Rosenmontag im Büro, weil ich Langeweile habe. Deshalb geiere ich darauf, mich durch Handyrechnungen zu klauben. Ich sagte dennoch schmierölig zu, mich über die 1212 mit dem Stichwort „Minutenpaket“ zu melden, sobald mir der Steuerberater die Unterlagen rausgesucht hat. Das glaubte sie sogar, fand es „ganz toll“ und wünscht mir noch einen „ganz tollen Tag“.

Nach dem Gespräch checke ich was eine Partnerkarte regulär kostet, wenn man nicht zum erlauchten Kreis der Uraltkunden gehört: sechs Euro im Monat, bei 20 Freiminuten.

Noch so ein Anruf, Vodafone, und wir schaffen den nächsten Jahrestag nicht mehr.