Für Leute, die in Foren und Weblogs gerne mal einen rechtlichen Tipp geben, könnte der Wind rauer werden. DPMS INFO verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Das Gericht hat klargestellt, dass Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz unter das Wettbewerbsrecht fallen. Sie können damit kostenpflichtig abgemahnt werden.
Zu Recht merkt der Kollege aber an, dass nicht jede berechtigte Abmahnung auch eine Zahlungspflicht auslöst. Wird die Sache erkennbar nur abgemahnt, um Geld zu machen, entfällt ein Gebührenanspruch. Außerdem werden Anwaltsrechnungen häufig in einfachen Fällen als nicht erstattungsfähig angesehen, weil die Beauftragung eines Juristen nicht erforderlich war.
Auch bei der Abmahnung, die ein Anwalt im eigenen Namen ausspricht, darf deshalb gefragt werden, ob ein vernünftiger „Verletzter“ für diese Sache juristischen Beistand gebraucht hätte.
Letztlich könnte es auch helfen, wenn sich ein Volljurist zu der Auskunft bekennt – oder überraschenderweise sogar hinter dem Nicknamen steckt. Denn zumindest für diese Personengruppe ist mittlerweile geklärt, dass sie auch ohne Anwaltszulassung anderen helfen dürfen. Zumindest so lange sie damit nichts verdienen.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)