Gerichtsvollzieher kriegen gemäß Ziff. 604 ihres Gebührenverzeichnisses 25 Euro für eine nicht erledigte Amtshandlung.
Sonst müssten sie auch verhungern. Ich kann mich jedenfalls nur dunkel an die letzte erfolgreiche Mobiliarvollstreckung erinnern.
Gerichtsvollzieher kriegen gemäß Ziff. 604 ihres Gebührenverzeichnisses 25 Euro für eine nicht erledigte Amtshandlung.
Sonst müssten sie auch verhungern. Ich kann mich jedenfalls nur dunkel an die letzte erfolgreiche Mobiliarvollstreckung erinnern.