Die russische Seite allofmp3.com bietet extrem billige Downloads an. Obwohl sie sich nach außen legal gibt, ist sie der europäischen Musikindustrie natürlich ein Dorn im Auge. Deshalb passt diese Meldung ins Bild, wonach jetzt angeblich die Staatsanwaltschaft den Anbieter ins Visier genmmen hat.
Auch bei dieser Seite stellt sich die Frage, ob und wie weit sich der Nutzer Gedanken machen und sogar ein Urteil bilden muss, ob er sie nach deutschem Recht nutzen darf. Der Download muss nach den Vorgaben unserer Gesetze nämlich „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Was dafür spricht, dass keinem Kunden erst ein Jurastudium abverlangt werden kann, bevor er sich eines ausländischen Dienstes bedient, der offen auftritt und bislang weder von der Konkurrenz noch den Behörden zugemacht wurde.