Staatsanwaltschaft D.
Behördenleitung
xx Js xxx/03
Strafsache P.
Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt,
hiermit lege ich gegen den bzw. die zuständigen Dezernenten in o.g. Sache Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Wie Sie der Akte entnehmen können, habe ich mit folgenden Schreiben Akteneinsicht beantragt bzw. an die bereits beantragte Akteneinsicht erinnert:
– 19. März 2003
– 6. Februar 2004
– 8. Juni 2004.
Im letzten Schreiben heißt es überdies ausdrücklich: „Sofern Akteneinsicht nicht gewährt wird, bitte ich um Mitteilung der Gründe. Für diesen Fall beantrage ich Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen und vor Erlass einer abschließenden Verfügung.“
Mir ist bis heute keine Akteneinsicht gewährt worden. Nunmehr erfahre ich vom Amtsgericht, dass Anklage erhoben und diese mittlerweile auch zugelassen wurde.
Ein derartiges Verhalten verletzt nicht nur den Anspruch meines Mandanten auf rechtliches Gehör. Es untergräbt auch die Möglichkeit zu einer frühzeitigen, effizienten Verteidigung, mit der ggf. ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden könnte. Unabhängig davon, dass die Rechte des Beschuldigten verletzt werden, trägt das Ihrer Mitarbeiter offenkundig dazu bei, dass die Belastung der Justiz immer größer wird.
Ich bitte Sie, mich über das Ergebnis dieser Beschwerde zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt