FÜNF MINUTEN

Fünf Minuten „Haft“ für die Tötung des eigenen Ehemannes – dieses überraschende Urteil verhängte eine südafrikanische Richterin. Die Juristin glaubte laut rp-online der Täterin, dass diese jahrelang sexuell erniedrigt worden sei. 17 Monate Untersuchungshaft hatte die Frau schon hinter sich.

Problematisch an solchen Schuldminderungsgründen, die ja auch bei uns berücksichtigt werden, ist vor allem eins: Sie können, zumindest teilweise, auch erfunden sein.