DEUTSCHKENNTNISSE

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss sich in dieser Sprache nicht nur verständigen können. Er muss auch einen einfachen Text lesen und verstehen können. So hat es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Das Gericht wies den Einbürgersantrag eines ehemaligen Asylbewerbers ab, der seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt. Der Mann hatte es auf dem Ausländeramt nicht geschafft, einen deutschen Zeitungsartikel zu lesen und dessen Inhalt wiederzugeben.

Bei so strengen Anforderungen, die ihren Sinn haben mögen, stellt sich natürlich Frage, wie vielen Deutschen jetzt streng genommen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden muss.

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