Die Anrechnung des Einkommens von Lebenspartnern könnte bei Hartz IV ein Problem werden. Das Sozialgericht Düsseldorf hat laut Süddeutscher Zeitung in einer einstweiligen Anordnung in zwei Punkten Kritik geäußert:
Zunächst sieht es eine Ungleichbehandlung von heterosexuellen gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften. Das zuständige Ministerium bestreitet das. Eine Klarstellung im Gesetz würde aber auf jeden Fall reichen, schon wäre das Problem vom Tisch.
Gravierend ist der Einwand, wonach nicht jedes Zusammenleben auch bedeutet, dass sich die Partner in Notlagen beistehen wollen. Letztlich stellt sich hier die Frage, ob der Gesetzgeber beim Zusammenleben so etwas einfach vermuten darf. Ich meine ja, weil ein „Beweis“ im Einzelfall nicht möglich ist.
Wenn die Bedenken des Gerichts richtig sind, würde es also nur auf eine Regelung hinauslaufen, bei der den Partnern die Möglichkeit gegeben wird glaubwürdig darzulegen, warum sie zwar zusammen sind, sich im Ernstfall aber im Regen stehen lassen.
So einen Schriftsatz würde ich gern mal verfassen.