ZENSUR IN WEBLOGS

Robert Huber verfolgt diverse Diskusskionen über Kommentarzensur in Weblogs, unter anderem hier. Nachdem sich seine Hausjuristen, wie er schreibt, bei dem Thema in die Hose gemacht haben, stellt sich ihm die Frage:

„Ist das zu schwierig oder zu einfach?“ Meine Antwort:

Lieber Herr Huber,

ohne das Thema vertieft zu haben, halte ich die Antwort für nicht allzu schwer:

Jeder Betreiber eines Weblogs darf Kommentare von Besuchern entfernen. Er muss es sogar, wenn die Kommentare beleidigend oder sonstwie rechtswidrig sind.

Der so häufig zitierte Art. 5 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit) ist überhaupt nicht anwendbar. Die Grundrechte gelten nur zwischen dem Staat und dem Bürger, nicht zwischen den einzelnen Bürgern. Deshalb hat der Besucher auch keinen Anspruch darauf, seine Meinung in bestimmter Form im Forum eines privaten Dritten sagen zu dürfen.

Was allerdings nicht gehen dürfte, ist die inhaltliche Veränderung von Kommentaren, zumindest nicht ohne ausdrückliche Kennzeichnung, was geändert wurde.

Auch die Pressegesetze (wenn man Weblogs darunter fallen lassen will, wofür bei einigen etwas spricht), bieten keine Garantie, im Medium seine Meinung äußern zu können. Sie geben lediglich Gegendarstellungsansprüche; die müssen aber in bestimmter Form angemeldet werden.

Gruß

U. Vetter