Ja, ich beschäftige mich auch mit kleinen Fällen.
Die Klageforderung lautete auf € 293,09. Meine Mandantin kriegte aber nur zu 1/6 Recht. Das Amtsgericht, das ihr zunächst Prozesskostenhilfe verweigert hatte, gewährte sie jetzt doch – in Höhe von € 51,84.
Da erweist es sich ausnahmsweise mal als segensreich, dass die Streitwerttabelle, aus der sich die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt, in feste Stufen sortiert ist. Zwischen 1 Cent und € 300,00 ist kein Unterschied. Ich kriege also die gleiche Summe vom Staat, wie wenn Prozesskostenhilfe in voller Höhe bewilligt worden wäre.