Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2003 eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben. Weniger aus juristischen, denn aus mathematischen Gründen. Im Urteil müssen die Bundesrichter den Kollegen nämlich erklären (oder es zumindest versuchen), wie man einen Durchschnitt ermittelt:
„Zu Recht rügt die Revision, dass der Durchschnitt üblicherweise durch das Mittel aus über- und unterdurchschnittlichen Werten gebildet wird. Ließe man alle überdurchschnittlichen Werte unberücksichtigt, so entspräche, wie die Revision mit Erfolg geltend macht, der Durchschnitt stets dem niedrigsten Wert.“