KOSTENFALLE

Wer auf seinem Anrufbeantworter einen Text laufen lässt, der das Wort „Ja“ enthält, kann in eine kuriose Kostenfalls geraten. Nach diesem Bericht werden R-Gespräche dann mitunter durchgestellt und berechnet.

Dabei ist die Rechtslage an sich nicht kompliziert. Das „Ja“ ist nicht die erforderliche Willenserklärung, die für einen (vertraglichen) Vergütungsanspruch erforderlich ist. Die Ansage kommt von einer Maschine und sie hat erkennbar nichts mit dem Vertragsangebot (Annahme eines kostenpflichtigen R-Gesprächs) zu tun.

Die Gebühren dürfen nicht berechnet werden. (Wer vor Gericht was beweisen muss, ist eine andere Frage.)

(Link gefunden bei neues aus schwabenheim)