KLARSTELLUNG

Im Bewachungsgewerbe herrscht mitunter ein rauer Ton. Auch gegenüber den eigenen Angestellten. Eine bekannte Firma versieht zum Beispiel jede Gehaltsabrechnung mit diesem Hinweis:

Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass alle Niederlassungsleiter und Niederlassungsleiterinnen nicht nur selbstständig Personal einstellen, sondern auch selbstständig Personal entlassen können.