QUIZVERBOT

Der Gewinnspielsender Neun Live darf aus „wirtschaftlichen Interessen“ zu erfolgreiche Mitspieler ausschließen. Das Landgericht München bestätigte laut Spiegel online ein Spielverbot, das der Sender gegen zwei besonders erfolgreiche Anrufer ausgesprochen hatte.

Mit der Klage wollten die zwei Wissenschaftler Gewinne in Höhe von rund 30.000 Euro einfordern, die der Sender nicht auszahlen möchte. Die Gewinne sollen angefallen sein, nachdem den beiden die Teilnahme untersagt worden ist.

Interessant wäre mal zu erfahren, worin das „überlegene Wissen“ der erfolgreichen Anrufer besteht.