Auch behördliche Anordnungen können höhere Gewalt sein. Mit dieser Begründung gibt der Bundesgerichtshof der Klage von Bulgaren statt, die nicht mehr rechtzeitig Visa für eine gebuchte Thailand-Reise besorgen konnten. Die thailändischen Behörden hatten ohne vorherige Ankündigung kurz vor dem Reisetermin die Visapflicht eingeführt.
Da sie nach Auffassung des Gerichts zu Recht wegen „höherer Gewalt“ gekündigt haben, erhalten sie jetzt den Reisepreis zurück. (beck-aktuell)