Die Vorschriften genau lesen und damit argumentieren – häufig bringt es was. Zum Beispiel heute in einer Bußgeldsache vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Es ging um einen angeblichen Abbiegefehler an einer vielbefahrenen Kreuzung. Keine große Sache an sich, wenn das Schild „Nur geradeaus“ nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen würde.
Wir haben uns dann so in die Paragrafen vertieft, dass der Richter entgegen seiner ursprünglichen Absicht unseren Einspruch doch nicht sofort verwerfen wollte. Deshalb gibt es am nächsten Donnerstag einen neuen Verhandlungstermin. In der Zwischenzeit prüft der Richter in Ruhe, ob ich ihm mit meiner Gesetzesauslegung einen Bären aufgebunden habe.
Mein Gewissen ist rein, ehrlich.