SAUBERKEIT PP.

Herr Assessor B. aus dem Polizeipräsidium in D. erläutert eine „Schadensersatzforderung des Landes Nordrhein-Westfalen“:

Näherhin verhält es sich dergestalt, dass Ihre Mandantin am 3. Oktober 2004 gegen 04.10 Uhr durch Polizeivollzugsbeamte meiner Behörde in eine Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion verbracht worden ist. Vor einer jeden Einlieferung, Entlassung oder Weiterverbringung von Personen werden Gewahrsamszellen von den insoweit zuständigen Beamten auf der Grundlage der einschlägigen Hygienevorschriften stets auf Sauberkeit pp. hin überprüft.

Aus dieser zwingenden Verfahrensweise ergibt sich, dass die Zelle, in die Ihre Mandantin eingeliefert wurde, sich vor dem Zeitpunkt der Einlieferung ebenfalls in einem einwandfreien Zustand befand. Tatsache ist hingegen, dass gegen 07.15 Uhr von einem diensthabenden Beamten bemerkt wurde, dass sich auf dem Zellenboden im Bereich der Zellentür und der Zellenpritsche auf einer Fläche von ca. 50 x 25 cm eine bis dahin nicht vorhandene Flüssigkeitslache befand.

Mithin befand sich die Zelle in keinem funktionsfährigen Zustand mehr, so dass eine Reinigung erforderlich wurde.

Und deshalb will das Land 6,50 Euro. So viel kostet nämlich eine Reinigung. Sagt zumindest Herr B.

CONTENT-KLAU 3

Sehr geehrter Herr Vetter,

> 1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner
> Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot
> der Firma IzySoft.

Ihrer Bitte komme ich gern nach und habe den Zugriff auf die unten angegebenen Weblogs über die publizierten Adressen abgeschaltet. In dem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass in eine Reihe von Fällen die zugehörigen RSS-Dateien unter verschiedensten Adressen aufrufbar sind. Beispiele sind nicht zuletzt ‚Vertretbar.de‘ und ‚law blog‘, ganz abgesehen von möglicher Maskierung durch zwischengeschaltete Reformatierungs-Dienste.

Deshalb sollte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass einzelne Anwender mit entsprechender Sachkenntnis die Sperre durchaus aushebeln und sich Zugang verschaffen können. Weiterhin werden wir in Kürze eine Reihe von ‚opt-out’s nach einschlägig akzeptierten Methoden anbieten. Ich bitte um Verständnis, dass die Implementation eines solchen ‚opt-out‘ bis zum o.a. Termin wohl nicht möglich sein wird.

> 2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der
> genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche
> Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung
> reicht zunächst eine Mail.

Es tut mir leid, aber der Begriff ‚(k)ein Content‘ scheint mir zu unbestimmt bzw. zu weit gefasst. Sie wissen selbst, wie schnell sich Zitate und andere Textbruchstücke in der Blogger-Szene verbreiten und unter beliebigen Quellen auftauchen. Eine absolute Sperre halte ich für ausgeschlossen und eine Verpflichtung dazu für unangemessen.

Zu einer gütlichen Einigung auf Basis der Ihnen einschlägig bekannten deutschen Rechtsprechung sind wir jedoch nach wie vor bereit.

Abseits der juristischen Betrachtung, und gerichtet an Sie als Blogger und die verehrten Kollegen: In der bisherigen Diskussion sind hier und dort Missverständnisse, offensichtliche Falschaussagen oder Unterstellungen ohne weitere Klarstellung geblieben.

Wären Sie -oder einer der Blogger-Kollegen- unter Umständen bereit, mir eine etwas ausführlichere Stellungnahme zu gestatten, die dann selbstverständlich nach Belieben diskutiert und zerrissen werden darf? Ich bitte ggf. um Nachricht.

In der Hoffnung, damit zur Klärung der Angelegenheit beigetragen zu haben,
Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Schwanitz
für IzyNews http://izynews.de

VORSICHT, BAUSTELLE

Wegen Renovierungsarbeiten an der Kommentarfunktion kann derzeit nicht garantiert werden, dass das heitere Buchstabenabtippen durchgehend möglich ist.

FLÜCHTIG

Aus den bayerischen Gefängnissen ist in den Jahren 2003 und 2004 kein einziger Häftling geflohen. Ich bin mir bei flüchtiger Betrachtung nicht sicher, ob die von der bayerischen Justizministerin in die Welt gesetzte Jubelmeldung auch Inhaftierte umfasst, die aus dem offenen Vollzug nicht mehr in die Haftanstalt zurückkehren.

Dann wäre das wirklich bemerkenswert.

(Link gefunden bei Streitsache)

EINSATZ

Mitarbeiter, die sich (leicht) verletzen und für den Tag krankgeschrieben werden. Aber trotzdem zur Arbeit kommen. Schätzen wir.

MEINE TEXTE

Martin Röll:

Die Annahme, dass das zur Verfügung stellen eines RSS-Feeds eine implizite Erlaubnis ist, den Feeds zu republizieren ist wirr! Mein Feed ist erstmal dazu da, dass Leute meinen Feed in ihrem Feedreader abonnieren nicht, damit der Feed in anderen Websites republiziert wird. …

Ich stelle meine Texte hier ins Netz, weil ich will, dass sie gelesen werden. Ich freue mich über Leute, die sie verlinken und zitieren. Ich freue mich über Leute, die sie ihren Freunden weitergeben. Ich freue mich über Leute, die Tools anbieten, die es möglich machen, meine Inhalte zu verfolgen.

Aber: Meine Texte gehören mir. Ich entscheide, wie sie wiederverwertet werden …

Diesen und seinen weiteren Argumenten ist kaum etwas hinzuzufügen.

Interessant, wenn auch für mich als Internet-Laien schwerer verständlich, auch die Anmerkungen von Kris Köhntopp.

NETTIGKEITEN

Es mailt ein erboster Gegner:

Sehr geehrter Herr Vetter,

es fällt mir nun wirklich schwer bei soviel Ignoranz, die sie seit Wochen kultivieren sachlich zu bleiben. Zunächst, ein ausführliches Fax, daß die Rechtslage darstellt ist Ihnen heute zugegangen. Aber noch einmal (ich hoffe Sie verstehen es dann) und etwas deutlicher :

Ich habe einen Rechtsanspruch gegen Ihren Mandanten … OK ? Ferner besteht nach §537 BGB ein Minderungsrecht, die Voraussetzungen liegen massiv und in anhaltenden Unzumutbarkeiten vor.

Verschonen Sie uns bitte zukünftig (und auch hier wiederhole ich mich, wie zB in Ihrer Fehleinschätzung zur Mieterin N.) mit Dummheiten und schlecht recherchierten Statements, wie unten zu allgemeinen Ruhezeiten.Lesen Sie doch einfach einmal den Mietvertrag …

Ferner notieren Sie bitte, daß auch wir zukünftig nur noch über unseren Anwalt mit Ihnen kommunizieren. … Obwohl ich Betriebswirt und kein Jurist bin habe ich doch hoffentlich nun auch Ihnen, sehr geehrter Herr Vetter, verständlich die Rechtsgrundlage dargestellt. … Vielleicht halten Sie sich dann an ein Mindestmaß an Sunstanz.

So jemand legt sich ständig mit seinen Nachbarn an. Jemand überrascht?

DILEMMA

Gemeinsam mit einer Richterin versuchte ich am Telefon, Hauptverhandlungstermine festzulegen. Irgendwann sagte sie:

„Ne, das Datum geht nicht, da kommen wir über die Zehntagesgrenze.“

Klassisches Dilemma. Soll ich sie darauf hinweisen, dass Hauptverhandlungen bis zu drei Wochen unterbrochen werden dürfen (§ 229 StPO)? Das Gesetz ist seit dem 1. Dezember 2004 geändert. Vorher war die Obergrenze tatsächlich zehn Tage – jahrzehntelang.

Wenn ich die Richterin informiere, verstoße ich womöglich gegen die Interessen meines Mandanten. Wenn ich nichts sage und sie merkt es später, denkt sie, der Anwalt hat aber (auch) von nichts ’ne Ahnung.

Wir haben dann doch eine Lösung für den Fortsetzungstermin gefunden. Und ich muss wohl in Kauf nehmen, für doof gehalten zu werden.

CONTENT-KLAU 2

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

da Sie sich für die Firma IzySoft in den Kommentaren des gestrigen Beitrags zu Wort gemeldet haben, möchte ich auch auf diesem Weg antworten.

Die Betreiber der folgenden Weblogs haben mich gebeten, ihre rechtlichen Interessen gegenüber IzySoft zu vertreten:

E-Business-Weblog
Vertretbar.de
Die wunderbare Welt von Isotopp
Der Schockwellenreiter
vowe dot net
Lyssas Lounge
Useful Sounds
beissholz.de
gnak.de
ideengeberin.de
Handakte WebLAWg
law blog

Im Auftrag meiner Mandanten untersage ich hiermit die Integration der jeweiligen RSS-Feeds oder sonstigen Contents aus den genannten Weblogs in das Angebot der Firma IzySoft. Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Nutzung durch Distribution der gewonnen Daten per E-Mail.

Damit kommt es auf Ihre – unrichtige – Annahme, meine Mandanten würden durch die Zurverfügungstellung eines RSS-Feeds auch dessen Weiterverwertung in beliebiger Form zustimmen, gar nicht mehr an.

Ich erspare mir bei dieser Nachricht weitere rechtliche Details, insbesondere zu den klaren Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Viele Argumente können Sie ja auch den Kommentaren zum Beitrag sowie der Diskussion in vielen anderen Weblogs entnehmen.

Mein Vorschlag:

1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot der Firma IzySoft.

2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung reicht zunächst eine Mail.

Damit wäre die Angelegenheit hier beendet. Falls Sie dem Vorschlag nicht zustimmen, werde ich meinen Mandanten raten, am Montag das normale Programm zu starten: kostenpflichtige Abmahnung, Antrag auf einstweilige Verfügung etc.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, Rechtsanwalt

VERSCHWUNDEN

Auf der Anklagebank wollte ein Rechtsanwalt am Amtsgericht Sonthofen offensichtlich lieber nicht Platz nehmen. Jedenfalls blieb er seiner Hauptverhandlung wegen Untreue fern. Der Rechtsanwalt soll Mandantengelder nicht weitergeleitet haben. Ausgeschickte Polizisten fanden ihn – welche Überraschung – weder in seiner Wohnung noch in der Kanzlei. Jetzt wird der Kollege per Haftbefehl gesucht, berichtet die Allgäuer Zeitung.

(Link via Handakte WebLAWg)

APPELL

Das Landgericht hat einen Beweisbeschluss erlassen. Zeugen sollen gehört werden. Je nachdem, was sie sagen, wird der Prozess entschieden.

Der gegnerische Anwalt reagiert schriftlich auf den Beschluss:

… bitte ich das Gericht, die Notwendigkeit der beabsichtigten Beweisaufnahme nochmals zu überdenken. Die Klage ist unschlüssig … kein rechtlicher Grund vorhanden, die Zeugen zu hören.

Übersetzt heißt das: Ihr Richter habt doch einen an der Klatsche. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kollege mit seinem Schriftsatz Erfolg hat, ergibt sich damit ja von selbst.

KUNST-KARRIERE

Haben Graffiti-Sprüher Urheberrechte an ihren Werken? McNeubert berichtet von der Bundesbankfiliale in Chemnitz. Dort sollen vier Graffitis am Bauzaun Karriere gemacht und es bis zur Tiefgaragenkunst geschafft haben.

Die einschlägigen Verhandlungen sollten vielleicht zunächst über einen Anwalt geführt werden. Zumindest bis der unwiderrufliche Verzicht auf einen Strafantrag in trockenen Tüchern ist.