Sogar der Deutsche Richterbund ist gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse.
Hoffentlich gibt das unseren wild gewordenen Politikern zu denken.
Nachtrag: Falscher DNA-Test: Mann (25) landete unschuldig im Knast
Sogar der Deutsche Richterbund ist gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse.
Hoffentlich gibt das unseren wild gewordenen Politikern zu denken.
Nachtrag: Falscher DNA-Test: Mann (25) landete unschuldig im Knast
Neue Lebensversicherungsverträge kann man jetzt länger widerrufen. Die Frist ist auf 30 Tage verlängert worden. Für alle anderen Versicherungsverträge gilt nach wie vor die Widerrrufsfrist von 14 Tagen. Darauf weist der FINBLOG hin.
Wer sich also mit dem Gedanken trägt, eine im Dezember 2004 abgeschlossene Versicherung doch wieder loszuwerden, sollte sich nicht von seinem Vertreter ins Bockshorn jagen lassen. Der wimmelt den Kunden mit einiger Wahrscheinlichkeit unter Hinweis auf die alte Frist ab.
Manche Anwälte übertreiben es mit dem Formalismus. Da kriege ich um 17.23 Uhr einen Schriftsatz mit 28 Seiten gefaxt, und zwar zweifach. Mit Empfangsbekenntnis, das ich sofort unterschreibe und brav zurückfaxe.
Am nächsten Nachmittag steht eine aufgeregte Mitarbeiterin der anderen Kanzlei bei uns in der Tür. Sie hat nicht nur Anweisung, den Schriftsatz im Original abzugeben (wiederum doppelt), sondern auch ein Empfangsbekenntnis von mir unterschreiben zu lassen.
Ich weise darauf hin, dass ich schon das erste Empfangsbekenntnis zurückgefaxt habe und dass dieses Schreiben wirksam ist (§ 195 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 174 Abs. 4 Satz 2 ZPO).
Die junge Dame verdreht nur die Augen. „Sagen Sie das nicht mir, mein Chef will aber ein Empfangsbekenntnis im Original.“ Ist schon klar, soll er seinen Willen haben. Bevor die Mitarbeiterin unverrichteter Dinge zurückkehrt und einen auf den Deckel kriegt, gebe ich halt noch ein Autogramm.
Heute kam dann der Schriftsatz übrigens noch einmal. Mit normaler Post.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Wer Mitglieder der Regierung geschmacklos karikiert und gewisse Grenzen überschreitet, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Auf einer Protestseite und auf Flugblättern wurden der Kanzler und sein Wirtschaftsminister durch grafische Gestaltung in die Nähe von Hitler gerückt.
Beleidigung und Verunglimpfung? Oder doch zulässige Satire? Die Betroffenen haben die Verteidigungsschrift ihres Anwalts ins Netz gestellt, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann.
Unter anderem findet sich folgender Satz:
Im Hinblick auf den Umstand, dass der Rücktritt eines Bundeskanzlers regelmäßig über kurz oder lang zu Neuwahlen führt und eine erhebliche Anzahl von Mandatsträgern der Regierungspartei in einem solchem Falle mit dem Verlust ihres Mandates zu rechnen gehabt hätte, kommen der beschriebenen Verknüpfung der Weiterführung des Amtes mit der Zustimmung zu den Reformen Hartz IV aus hiesiger Sicht durchaus diktatorischer Züge bei.
Fraglich, ob man mit solchen Ausführungen die Wogen glättet. Aber vielleicht ist das ja auch gar nicht gewollt.
Arbeitgeber müssen vorsichtig sein, wenn sie die Mails ihrer Mitarbeiter filtern bzw. zensieren. Gegen die Verantwortlichen einer deutschen Universität ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt strafrechtliche Ermittlungen an. Sie hatten den Mailverkehr eines ungelittenen (ehemaligen) Mitarbeiters einfach ausgefiltert – ohne den Betroffenen zu benachrichtigen.
Möglicherweise liegt darin eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.
(Bericht auf Spiegel online) / (Danke an Hartmut Nissen für den Link)
Derzeit lernen zwei Richter das Gericht aus ungewohnter Perspektive kennen. Als Angeklagte. Ihnen wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen, berichtet Spiegel online.
Die gute Nachricht: Minischweine dürfen in Mietwohnungen gehalten werden.
Die schlechte (für den Halter): Wenn die Schweine Menschen angreifen, müssen sie zurück in den Stall.
So hat es das Amtsgericht München entschieden, berichtet beck-aktuell.
Die Richterin wirkte schon überzeugt. „So, wir können das Verfahren also einstellen. Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag?“ Wäre schön gewesen. Aber leider hatte der Herr Staatsanwalt einen Referendar dabei. Hinten im Saal saßen Gerichtspraktikanten. Und manchmal möchte man nicht nur wichtig erscheinen. Sondern auch cool. Statt des Antrages kam jedenfalls nicht mehr als ein lässiges Kopfschütteln und ein saloppes: „Nein.“
Dabei war die Sache eigentlich nicht kompliziert. Mein jugendlicher Mandant verbüßt seit Mitte letzten Jahres seine erste Freiheitsstrafe. 26 Monate hatten sich angesammelt, durch eine Latte von Verurteilungen wegen Raub, Diebstahl, Körperverletzung. Halt das ganze Programm, wie man es aus unterprivilegierten Zonen des Düsseldorfer Südens kennt.
Wenige Tage bevor er – freiwillig – ins Gefängnis eingezogen ist, hat mein Mandant in einer Tankstelle eine Stange Zigaretten mitgehen lassen. Nach dem Gesetz eine geringwertige Sache. Seitdem er in Haft ist, hat sich der Junge tadellos geführt. Er macht den Hauptschulabschluss und kriegt allseits Lob, insbesondere von seinem Sozialarbeiter.
Erstmals zeigt ihm also der Staat die Krallen. Und langt gleich richtig zu. Vor dem Widerruf der Bewährung gab es nur den Hätschelmodus. Gerichtstermine mit Ermahnungen. Bewährungsbeschlüsse. Arbeitsstunden, deren Ableistung niemand richtig kontrolliert. Aber jetzt, seit knapp 7 Monaten, sitzt er gleich im Knast.
Und es wirkt.
Da hätte es nahe gelegen, ihm wegen eine Stange Zigaretten nicht noch mehr aufs Auge zu drücken. Immerhin reicht die Haftzeit locker aus, dass er sogar seinen Schulabschluss nachholen kann. § 154 Strafprozessordnung gibt hierfür eine wunderbare Möglichkeit. Fällt die Tat im Vergleich zu anderen Verurteilungen nicht ins Gewicht, kann das Gericht die Verfolgung einstellen. Das wird jeden Tag tausendfach praktiziert. Es gibt hunderte Anlässe, in denen es passiert und trotzdem weit fragwürdiger ist als in diesem Fall. Seltsamerweise gab es im Dezember noch ein anderes, ähnlich gelagertes Verfahren. Die Staatsanwältin dort hat der Einstellung zugestimmt.
Aber der Staatsanwalt will halt nicht. Für eine Stange Zigaretten fordert er zwei Monate Knast. Wenn man die Gerichtspraxis kennt, ist das nicht nur happig, sondern brutal. Da dem Gericht die Hände gebunden sind, weil der Staatsanwalt den Antrag nicht stellt, muss ein Urteil gesprochen werden.
Ein Monat. Das gesetzliche Mindestmaß. Wir stimmen dem zu, weil damit die letzte Akte geschlossen wird. Mein Mandant erhält damit die Chance auf offenen Vollzug und das ist wichtiger als die statistisch begründete Erwartung, dass in der Berufungsverhandlung in einigen Monaten ein besonnerer Anklagevertreter Platz nimmt.
Habe ich schon erwähnt, dass der betreffende Staatsanwalt Verteidiger nicht grüßt, wenn er mit seiner Entourage den Saal betritt?
Buh.
(Wirkt nur bei „Journalisten“ in Lederjacken.)
Die Alitalia bittet um acht Wochen Geduld, bevor sie für den Verlust eines Gepäckstückes entschädigt:
Die übliche Vorgehensweise für vermisstes Gepäck ist die, dass nach Aufnahme des Schadensreports alle Details in ein weltweites Suchnetz gegeben werden. Anhand der Inhaltsliste werden computergesteuerte Nachforschungen angestellt, die weltweit auch andere Fluggesellschaften mit einbeziehen.
Na ja, dann gebe ich hier mal eine Wiedervorlage ein. Eine leise Ahnung, was rauskommt, habe ich aber schon.
§ 81a Abs. 3 Strafprozessordnung:
Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sofern sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Man muss die Vorschrift genau lesen. Die Körperzellen müssen vernichtet werden. Die Untersuchungsergebnisse bleiben erhalten; sie werden Bestandteil der Akten. Diese Sicht der Dinge vertritt zumindest die „herrschende Meinung“, zum Beispiel der Standardkommentar Meyer-Goßner, StPO, § 81 a Randnummer 38.
Demnach dürfen die Untersuchungsergebnisse aus der Akte auch für die Speicherung in der zentralen Datenbank des Bundeskriminalamtes verwendet werden. Voraussetzung für die DNA-Identitätsfeststellung beim Bundeskriminalamt ist aber ein begründeter richterlicher Beschluss, wonach der Betroffene einer erheblichen Straftat verdächtig ist und Erkenntnisse vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er wieder Straftaten von erheblicher Bedeutung begeht (§ 81g Abs. 3 Strafprozessordnung).
Wenn es den richterlichen Beschluss gab – o.k. Wenn es ihn nicht gab, sind wir wieder bei dem Dilemma, dass selbst grobe Verstöße gegen die Rechte des Beschuldigten nach Auffassung unserer Gerichte regelmäßig nicht dazu führen, dass die gewonnenen Beweise unverwertbar sind. Mit anderen Worten: Wenn die Ermittlungsbehörden (ein wenig) auf den Rechten des Beschuldigten rumtrampeln, ist das zwar nicht in Ordnung, hat aber keine Konsequenzen.
Detail aus dem Mordfall Mooshammer:
Der mutmaßliche Täter spricht nur gebrochen Deutsch, deshalb ist bei den Verhören stets ein Dolmetscher anwesend. (Spiegel online)
Ein Anwalt hätte dem Beschuldigten sicher auch nicht geschadet. Wenn er seine Speichelprobe damals nämlich freiwillig abgegeben hat, wirft das einige Fragen auf, die ein Verteidiger vorher geklärt hätte.
Zum Beispiel, was die Staatsanwaltschaft unter „freiwillig“ versteht. Und wieso das Analyseergebnis sich noch immer in der Datenbank befand.
Bislang ist nirgends zu lesen, dass dem mutmaßlichen Täter Gelegenheit gegeben wurde, erst auf einen Anwalt zu warten. Oder dass er sogar nach einem Anwalt verlangt hat. Sollte er das getan haben, hätte seine Vernehmung zunächst unterbrochen werden müssen.
Mal sehen, ob dies noch ein Thema wird.
Die bayerische Polizei bietet – in kleineren Fällen – Vernehmungstermine auch am Samstagmorgen an. Abgesehen davon, dass kein Beschuldigter ohne weiteres auf so eine „freundliche Einladung“ eingehen sollte, ist das zumindest eine Zeit, die dem berufstätigen Bürger entgegenkommt.
Schreibtisch-wechsel-dich ist ein beliebtes Bürospiel bei uns. Aufgund der hohen Fruchtbarkeit und den manigfaltigen Möglichkeiten in der EU kommt es bei uns regelmäßig zu Personalwechseln. Diesen Monat haben wir zwei neue Kollegen. Das hat zur Folge, daß Kollegin A ins Büro von Kollegen B wechselt. Unsere neue Kollegin C setzt sich ebenfalls in das alte Büro von Kollegen B zu Kollegin A. Da die Büroschränke im alten Büro von Kollegen B aber auch von Kollegen D genutzt wurden, muß Kollege D seine Akten vorübergehend in einen Abstellraum bringen. Das ist aber nicht so schlimm, denn Kollege B muß ja seine Akten eh in das Büro von Kollegen E bringen, wo er jetzt seinen neuen Arbeitsplatz hat. Kollege E bleibt an seinem Platz. Was vergessen?! Ach ja! Die neue Kollegin F wird im alten Büro von Kollegin A platznehmen. Denke ich zumindest.
Auf „Verwaltet“ berichtet ein – offensichtlich – bekennender EU-Bürokrat von seinem beruflichen Alltag. Aber auch vom Hörigkeitsverhältnis der EU-Politiker. Die brav alles machen, was ihnen die Beamten vorschlagen.