SO WAS

Darf Paris Hilton ihr eigenes Video klauen? In Simon’s Blawg wird das für möglich gehalten, weil sie damit gewissermaßen nur ihre Persönlichkeitsrechte verteidigt. Also eine Art Selbsthilfe. Im verlinkten Bericht des Stern steht allerdings, dass Ms. Hilton längst an den Einnahmen beteiligt ist, auch wenn sie ihren Anteil an Hilfsbedürftige spendet. Was ja zumindest den Eindruck erweckt, als wäre Paris Hilton mit dem Vertrieb jetzt einverstanden. Seit Monaten wird das Video auch nicht mehr nur im Internet vertrieben. Es steht bei allen einschlägigen Videotheken ganz oben in der Verleihhitparade.

Zu Unrecht übrigens.

NACHSCHLAG

Oliver Pocher hat bei der Frau angerufen, die er bei „Wetten, dass…?“ durch den Kakao gezogen hat. Und er hat versucht, sich zu entschuldigen. Das berichtet Spiegel online. Der Anwalt der Frau weist das allerdings zurück, nennt Pocher uneinsichtig – und erhöht die Schmerzensgeldforderung um 10.000 Euro.

Über Taktik kann man immer streiten. Pocher jedenfalls scheint nicht schlecht beraten zu sein. Persönliche Gesten helfen immer, siehe zuletzt bei Raab / Schumacher, wo aus einer verfahrenen Kiste eine Win-Win-Situation wurde.

Wieso man einen Versuch der gütlichen Einigung gleich mit einem juristisch fragwürdigen, jedenfalls aber höchst pressewirksamen Nachschlag kontert, erschließt sich mir nicht. Das sieht a) nicht gut aus und b) dürfte Pocher kaum für die Häme verantwortlich zu machen sein, welche das vermeintliche Opfer selbst heraufbeschwört.

WAHNVORSTELLUNGEN

Es schreibt ein Gegner:

Betr.: § 689 Abs. 2 ZPO wird verfassungsrechtlich darauf verwiesen, das: § 689 Abs. 3 ZPO (Landesverordnung) die Rechtsanforderung im Mahnbereich keine Zuständigkeit hat. Beweis: Gemäß § 16 BRAGO kann der Bevollmächtigte RA. nur seine seine Forderung nach Abschluss der Vertretungssache verlangen. … Sie haben dies zurückzuweisen und an das LG zu überstellen. Mit Tricks kommt man der gesetzlichen Legalität nicht bei. Beweis: „Weitersenden innerhalb des AG Bezirks“ Irgendwie haben Sie eine „Wahnvorstellung in Punkto: § 689 Abs. II III ZPO.

Lieber Herr L., gehen Sie zum Anwalt, wenn Sie sich gegen die Forderung wehren wollen. Ist besser so.

(Lieber Kollege, Herr L. bezahlt seine Anwaltsrechnungen nicht.)

NICHTS NEUES

Die im Verfahren ftpwelt.com zuständige Staatsanwaltschaft steht offenbar vor Problemen. Jedenfalls gibt es im Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten bislang noch keine Anklage. Auch seien die Unterlagen bezüglich der einzelnen User noch nicht an die Wohnsitz-Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden. Näheres in diesem Bericht.

(Danke an Robert für den Link)

SPONTANHEILUNG

Nach zwei längeren Terminen, vielen E-Mails und Telefonaten, drei Besprechungen und einer äquivalenten Liste deswegen schon wieder nicht erledigter Akten war ich vorhin, na ja, generell etwas unzufrieden.

Wogegen ein doppelter Espresso nicht alles hilft.

ÜBUNG

Ein internationaler Konzern hat gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Begründung:

Die an sich berechtigte Forderung aus dem Jahr 2001 ist verjährt. Der Mahnbescheid ist uns erst am 5. Januar 2005 zugestellt worden. Nach § 204 BGB wird die Verjährungsfrist erst mit der Zustellung des Mahnbescheides gehemmt. Das war hier um einige Tage zu spät.

Welcher Praktikant durfte denn hier üben? In § 167 ZPO findet sich nämlich eine kleine, aber eigentlich jedem Juristen bekannte Einschränkung. Die gilt für den Fall, dass durch die Zustellung eine Frist gewahrt bzw. die Verjährung aufgehalten werden soll. Dann „tritt die Wirkung bereits mit Eingang des Antrages“ bei Gericht ein. Das war hier am 28. Dezember 2004.

Ich habe mal angefragt, ob wir uns nach dem Anerkenntnis, das der Widerspruch ja enthält (hierfür vielen Dank!), nicht auch ohne Hilfe des Gerichts verständigen können.

ALLES BESTRAFEN

Um in die Zeitung zu kommen, scheuen Politiker nur noch vor wenig zurück. Der Bruder des neuen CDU-Generalsekretärs, Siegfried Kauder, möchte jetzt die Freier von „Zwangsprostituierten“ bestrafen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Als Beispiel dient ihm der Fall Michel Friedmann. Der soll sich Damen auf sein Zimmer bestellt haben, die möglicherweise gegen ihren Willen als Prostituierte arbeiten mussten.

Vielleicht sollte sich der Bundestagsabgeordnete mal vor Augen führen, dass Zuhälterei und Menschenhandel strafbar sind und meist hart bestraft werden. Der Kunde einer Prostituierten hat dagegen praktisch keine Möglichkeit festzustellen, ob sie sich in einer Zwangslage befindet oder nicht.

Selbst die Opfer von Menschenhandel werden in der Regel nicht in Ketten zu ihren Freiern geführt. Aber Herr Kauder hat als christdemokratischer Abgeordneter halt das Problem, dass er das Milieau, über welches er angewidert den Kopf schüttelt, nur aus RTL-Serien kennen dürfte.

Faktisch geht es also nur darum, die mittlerweile legalisierte Prostitution in einen Schleier der Angst zu tauchen: Wer sich Sex kauft, kriegt vielleicht ein Ermittlungsverfahren an den Hals. Das ist ja eine schöne Abschreckung. Von den Missbrauchsmöglichkeiten, die so ein wenig bestimmter Tatbestand für die Polizei und „Tippgeber“ liefert, will man da natürlich nichts hören. Damit wird das Strafrecht mal wieder instrumentalisiert und missbraucht. Auf ganz üble Art und Weise.

Der Vorschlag lässt sich ausbauen:

Wer in einem Lokal isst, das illegale Ausländer beschäftigt, die ihre Schlepperkosten als Spülhilfen abarbeiten, wird ebenfalls bestraft.

Am besten fangen wir damit in Berlin an.

(Danke an Alef für den Link)

MARKE

Ein Mandant hat einen Anzeigenauftrag bei einem „Polizeiverlag“ unterschrieben. Jetzt hängt er auf € 661,20 Kosten fest. Für eine Anzeige, die im Blättchen einer Polizeigewerkschaft erscheinen soll. Anlass soll das „Polizeifest am 2. Juli 2005 auf dem Rhein“ sein. Ein echtes Großereignis! Kann man sich ja gut vorstellen, welch überragende Reichweite diese Werbung erreichen wird.

In solchen Fällen erwecken die Vertreter mitunter den Eindruck, sie seien Polizeibeamte und arbeiteten für einen guten Zweck. Auch mein Mandant berichtet, der Besucher habe ihm (s)eine Marke gezeigt. Außerdem habe er zugesichert, dass der Vertrag jederzeit storniert werden kann. Davon will der Verlag jetzt natürlich nichts mehr wissen. Jedenfalls hat mein Mandant am Telefon eine Abfuhr erhalten.

Seltsamerweise handelt es sich hier um einen Verlag, der sich auf seiner Website wortreich von angeblich unseriösen Trittbrettfahrern distanziert und betont, dass er tatsächlich mit der Polizeigewerkschaft verbandelt ist.

Mal sehen, wie die Antwort auf mein Schreiben ausfällt.

HIGHLIGHTS

Heute Morgen Beweisaufnahme am Amtsgericht Herne. Die Zeugin der Gegenseite bestätigt, dass sich der Unfall genau so zugetragen hat, wie ihn meine Auftraggeberin schildert. Unsere Zeugen mussten nicht einmal mehr gehört werden.

Ach, und am Brotwagen auf dem Wochenmarkt vor dem Amtsgericht gibt es heißen Kaffee im Plastikbecher. Auch ein Highlight, bei gefühlten minus 15 Grad.

ÄMTER, FOTOS UND LÜGEN

Wenn man Spiegel online glauben darf, hat Bela Anda nicht beruflich gelogen, sondern – möglicherweise – bloß privat. Deshalb muss die Bundesrepublik nicht dafür haften, dass dem Mann eine Diskette mit Pressefotos abhanden gekommen ist, die er „aus Gefälligkeit“ mit nach Deutschland nehmen wollte. Zu den verschiedenen Versionen, die Anda vor Gericht und in den Meiden präsentiert hat, soll der Anwalt des beklagten Landes vor Gericht festgestellt haben: „Lügen ist nicht strafbar.“

Wahrscheinlich war er von seinem Prozesserfolg berauscht. Denn so ein Satz bietet ja doch Raum für Interpretationen. Zumal es um den Regierungssprecher geht.

PRESSEMAPPE

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zum Tode eines Münchner Boutiquebesitzers:

Moshammer war also am Ende, suchte den Kick und die Selbstzerstörung. Nur schade, daß der Angeklagte schon gestanden hat, hätte er geschwiegen, hätten seine Strafverteidiger bloß eine Pressemappe gebraucht, um den Raubmord als Euthanasie darzustellen.

Auch ansonsten ein ziemlich bissiges Stück Medienschelte.

(Danke an Frank Sonn für den Hinweis)

GELASSEN

So, so Herr Vetter. dann reichen Sie mal die Klage ein.

Wir gehen mit Zeugen und mannigfaltigem Material das die Unzumutbarkeiten darstellt gelassen in die Termine.

Gruss

STOPFEN

Wenn ich sauer über unverlangte Werbepost bin, dann stopfe ich den ganzen Müll in den beigefügten Antwortumschlag, klebe ihn zu und werfe ihn in einen der gelben Kästen. Ist das Wörtchen “Antwort” aufgedruckt, muss nämlich der Empfänger (also der Werbepost-Versender) das Porto zahlen. Bei Übergewicht wird das sogar richtig teuer für ihn. Mein Ärger verfliegt stets in dem Moment, wenn ich mir vorstelle, dass ein paar Millionen Reklameopfer alles zurückschicken und die Marketingabteilung entsprechend ein paar Millionen Euro Extra-Porto löhnen muss.

Der FINBLOG über Guerillamethoden und juristische Tricks gegen unverlangte Werbung.

OUTSOURCING

Ohne Garage keine Wohnung. Frau S., die kein Auto hat, blieb also nichts anderes übrig. Sie mietete sich vor zweieinhalb Jahren Stellplatz 13 in der Tiefgarage. Für immerhin 46 Euro im Monat.

Dem Schlüssel für die Garage bekam sie allerdings nie, auch auf mehrmalige Nachfrage nicht. Erst als neulich ihr Bruder mit dem Auto zu Besuch kam und auf Platz 13 parken sollte, setzte Frau S. durch, dass der Vermieter ihr einen Schlüssel gibt.

Auf Platz 13 parkte aber ein Opel Astra. Der Besitzer hielt Frau S. erst für meschugge. Als er ihren Vertrag für Platz 13 sah, wurde er nachdenklich. Er hat nämlich auch einen Mietvertrag. Für Platz 13. Und das schon seit 1990.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, kriegt Frau S., meine Mandantin, ihre Garagenmiete wieder? Der Fall klingt mir irgendwie nach Uni, BGB-Übung, Schuldrecht Allgemeiner Teil. Sachdienliche Lösungshinweise von Lesern, die dem noch etwas näher stehen, würde ich mir glatt mal wieder einen Kugelschreiber kosten lassen.