Sehr gelungen auch die neue Gestaltung des LawBlogs von Udo Vetter.
Schreibt das Sozialinformatik Weblog in seinem Jahresrückblick. Das Lob gebe ich gerne weiter an Sandra Wiegard, die (falls es jemand noch nicht weiß) auch ein Weblog führt.
Sehr gelungen auch die neue Gestaltung des LawBlogs von Udo Vetter.
Schreibt das Sozialinformatik Weblog in seinem Jahresrückblick. Das Lob gebe ich gerne weiter an Sandra Wiegard, die (falls es jemand noch nicht weiß) auch ein Weblog führt.
Wirklich übertrieben ist die deutsche Aufregung, dass in Phuket und anderswo die Bars, Go-Go-Shuppen und Diskotheken wieder den Betrieb aufnehmen.
Wer über die Frauen dort die Nase rümpft, sollte sich mal überlegen, was er bei einer vergleichbaren Katastrophe hierzulande tun würde. Vor allem wenn – wie so häufig in Thailand – die Existenz seiner ganzen Familie vom heimgeschickten Geld abhängig ist.
Nicht mehr arbeiten gehen, ist da wohl keine gute Idee.
Anruf eines Mandanten. Die Waschanlage hat an Silvester die Zierleiste an der linken Tür seines Autos mitgenommen; der Spiegel hat einige Kratzer abbekommen. Die Beschwerde am Ausgang verlief erfolglos. Der Geschäftsführer verwies kalt lächelnd auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit. Eines Versäumnisses sei er sich nicht bewusst. Welche Überraschung.
Bis vor kurzem wäre der Mann damit sogar durchgekommen. Leider scheint er aber nicht zu wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil genau diese Klauseln gekippt hat (Pressemitteilung). Weil Autofahrer – zu Recht – annehmen, dass ihre Autos nicht nur sauber, sondern auch heil aus der Waschstraße kommen, verstösst die Haftungsbeschränkung gegen Treu und Glauben. Sie ist unwirksam.
Aber vielleich weiß es der Geschäftsführer ja schon – und blufft nur. Wie auch immer, wir dürften gute Karten haben. Nachdem ich als erste Amtshandlung in 2005 den Mandanten mit dem Link versorgt habe, geht der auch deutlich lockerer ins neue Jahr.
Die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften für jede Stadt. Sogar die Angabe der Postleitzahl genügt. Mal ein wirklich brauchbares Verzeichnis des NRW-Justizministeriums.
Vielleicht reicht das Geld ja, um demnächst die anderen Gerichtszweige (Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichte) auch mit aufzunehmen.
Mit 55 Jahren kann gehört man heute zu einer Risikogruppe auf dem Arbeitsmarkt. Selbst als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung. Die Süddeutsche Zeitung interviewt einen Rechtsanwalt, der nach 1000 Bewerbungen noch immer auf der Straße steht: „Nicht mehr gebraucht zu werden ist das Schlimmste.“
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
Mein Computerprogramm des Monats (oder, von mir aus, auch des Jahres) ist Google Desktop Search. Weil ich mich jetzt nicht mehr davor fürchte, nach einer E-Mail zu suchen, von der ich nur noch weiß, dass der Begriff „Service Agreement“ drin vorkommt.