HOCHNÄSIG

Wirklich übertrieben ist die deutsche Aufregung, dass in Phuket und anderswo die Bars, Go-Go-Shuppen und Diskotheken wieder den Betrieb aufnehmen.

Wer über die Frauen dort die Nase rümpft, sollte sich mal überlegen, was er bei einer vergleichbaren Katastrophe hierzulande tun würde. Vor allem wenn – wie so häufig in Thailand – die Existenz seiner ganzen Familie vom heimgeschickten Geld abhängig ist.

Nicht mehr arbeiten gehen, ist da wohl keine gute Idee.

AMTSHANDLUNG

Anruf eines Mandanten. Die Waschanlage hat an Silvester die Zierleiste an der linken Tür seines Autos mitgenommen; der Spiegel hat einige Kratzer abbekommen. Die Beschwerde am Ausgang verlief erfolglos. Der Geschäftsführer verwies kalt lächelnd auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit. Eines Versäumnisses sei er sich nicht bewusst. Welche Überraschung.

Bis vor kurzem wäre der Mann damit sogar durchgekommen. Leider scheint er aber nicht zu wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil genau diese Klauseln gekippt hat (Pressemitteilung). Weil Autofahrer – zu Recht – annehmen, dass ihre Autos nicht nur sauber, sondern auch heil aus der Waschstraße kommen, verstösst die Haftungsbeschränkung gegen Treu und Glauben. Sie ist unwirksam.

Aber vielleich weiß es der Geschäftsführer ja schon – und blufft nur. Wie auch immer, wir dürften gute Karten haben. Nachdem ich als erste Amtshandlung in 2005 den Mandanten mit dem Link versorgt habe, geht der auch deutlich lockerer ins neue Jahr.

GOOOOOOGLE

Mein Computerprogramm des Monats (oder, von mir aus, auch des Jahres) ist Google Desktop Search. Weil ich mich jetzt nicht mehr davor fürchte, nach einer E-Mail zu suchen, von der ich nur noch weiß, dass der Begriff „Service Agreement“ drin vorkommt.