In Düsseldorf verteilt laut rp-online ein Unbekannter Bargeld, und zwar in nicht ganz unbeträchtlichen Summen. Wenn man Bargeld im Briefkasten findet, darf man übrigens getrost von einer Schenkung ausgehen und ist nicht verpflichtet, die Polizei zu holen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der freundliche Spender law blog liest und keine Anlaufpunkte mehr hat, können Wunschadressen bzw. tote Briefkästen gern in den Kommentaren hinterlassen werden.