Ohne Garage keine Wohnung. Frau S., die kein Auto hat, blieb also nichts anderes übrig. Sie mietete sich vor zweieinhalb Jahren Stellplatz 13 in der Tiefgarage. Für immerhin 46 Euro im Monat.
Dem Schlüssel für die Garage bekam sie allerdings nie, auch auf mehrmalige Nachfrage nicht. Erst als neulich ihr Bruder mit dem Auto zu Besuch kam und auf Platz 13 parken sollte, setzte Frau S. durch, dass der Vermieter ihr einen Schlüssel gibt.
Auf Platz 13 parkte aber ein Opel Astra. Der Besitzer hielt Frau S. erst für meschugge. Als er ihren Vertrag für Platz 13 sah, wurde er nachdenklich. Er hat nämlich auch einen Mietvertrag. Für Platz 13. Und das schon seit 1990.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, kriegt Frau S., meine Mandantin, ihre Garagenmiete wieder? Der Fall klingt mir irgendwie nach Uni, BGB-Übung, Schuldrecht Allgemeiner Teil. Sachdienliche Lösungshinweise von Lesern, die dem noch etwas näher stehen, würde ich mir glatt mal wieder einen Kugelschreiber kosten lassen.