Noch eine gute Nachricht am Abend:
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob die Spekulationssteuer nach 1999 rechtmäßig war. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Bis zum Jahr 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Steuer ja schon gekippt.
Danach tönte der Finanzminister vollmundig, alles ab 2000 sei zu Recht kassiert worden. Das war schon deswegen zu früh geprahlt, weil das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Urteil gar nicht mit dem späteren Zeitraum befasst hat.
Die schlappe Gesetzesänderung zum 1.1.2000, mit der die Spekulationssteuer angeblich gerettet worden sein soll, löst bei den obersten Finanzrichtern jedenfalls keine Begeisterung aus. Sie haben bereits Steuerbescheide aus der Zeit außer Vollzug gesetzt.
Warum schreibt Udo plötzlich über Steuerrecht?
Weil er sich wenige Tage vor dem großen Crash im Jahr 2000 von VerticalNet, Commerce One, ICG (nur vage Beispiele, Namen sind verdrängt und die Belege abgeheftet) und den ganzen Schrott getrennt hat. Und als ehrlicher Steuerzahler dafür einen schmerzhaften Betrag an den Staat abführen musste.
Wäre alles nicht schlimm gewesen, hätten sich die Spekulationsgewinne bei Eingang des Steuerbescheids für 2000 noch auf seinem Konto befunden. Doch das fette Plus war leider auch größtenteils wieder futsch, dank einiger unschöner Verluste in 2001, natürlich haarscharf außerhalb der Verrechnungsfrist von einem Jahr.
Wenn das durchgeht, gebe ich einen aus. Oder zwei.