BAYERN DOCH HINTEN ?

Detail aus dem Mordfall Mooshammer:

Der mutmaßliche Täter spricht nur gebrochen Deutsch, deshalb ist bei den Verhören stets ein Dolmetscher anwesend. (Spiegel online)

Ein Anwalt hätte dem Beschuldigten sicher auch nicht geschadet. Wenn er seine Speichelprobe damals nämlich freiwillig abgegeben hat, wirft das einige Fragen auf, die ein Verteidiger vorher geklärt hätte.

Zum Beispiel, was die Staatsanwaltschaft unter „freiwillig“ versteht. Und wieso das Analyseergebnis sich noch immer in der Datenbank befand.

Bislang ist nirgends zu lesen, dass dem mutmaßlichen Täter Gelegenheit gegeben wurde, erst auf einen Anwalt zu warten. Oder dass er sogar nach einem Anwalt verlangt hat. Sollte er das getan haben, hätte seine Vernehmung zunächst unterbrochen werden müssen.

Mal sehen, ob dies noch ein Thema wird.