Grußformel in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Hochachtungsvoll
Müller
Amtsanwalt (b)
Das kleine b bedeutet „beauftragt“.
So unterzeichnen Amtsanwälte, die zwar den Vorbereitungsdienst absolviert haben und im Amtsanwaltsdienst arbeiten, aber noch nicht zu Amtsanwälten ernannt sind. Das (b) darf frühestens nach zwölf Monaten gestrichen werden – wenn sich der Amtsanwalt, der keiner ist, im Amtsanwaltsdienst bewährt hat.
Oder so ähnlich.
Bei dieser Gelegenheit: Weiß jemand, was ein „Polizeihauptmeister m. AZ“ ist?