TERMIN

Und jetzt noch ein Vorführtermin. Dort wird über den Erlass eines Haftbefehls entschieden. Nicht alltäglich ist der Fall, weil der Mandant als Drogenkurier aus Übersee in ein Nachbarland eingeflogen ist und dort erwischt wurde. Da das betreffende Land aber relativ liberal ist, durfte er ohne Verfolgung mit dem Flugzeug nach Hause, erhielt aber eine Einreisesperre.

Bei der Einreise in Deutschland ist er dann wegen des Sperrvermerkes im Pass an der Grenzkontrolle aufgefallen. Jetzt will ihm die deutsche Justiz den Prozess für eine Sache machen, die sich komplett im Ausland abgespielt hat.

Es stellen sich knifflige juristische Fragen, unter anderem nach dem Umfang des Weltrechtsprinzips für Drogendelikte in § 6 Ziff. 5 Strafgesetzbuch und der Reichweite diverser europarechtlicher Vorschriften (Ziff. 9).

Nachtrag: Hätte schlechter laufen können. Ich hoffe nur, dass jemand aus der Familie in der Lage ist , die Kaution aufzubringen.