Wer gegen ein UN-Embargo verstößt, muss sich warm anziehen. Nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz stehen darauf mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Klingt interessant, oder?
Ist es auch, vor allem als Mandat.
Wer gegen ein UN-Embargo verstößt, muss sich warm anziehen. Nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz stehen darauf mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.
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Ist es auch, vor allem als Mandat.