Obergerichtsvollzieher S. aus D. teilt mit:
Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird eingestellt. Der Schuldner ist offenbar verzogen. Die Namensschilder sind entfernt.
Ich könnte dieser messerscharfen Logik eher folgen, wenn der Gerichtsvollzieher auch mal geklingelt und sich überzeugt hätte, dass jetzt andere Leute in der Wohnung leben. Aber bei manchen Vollstreckungsbeamten liegt die Betonung eh auf dem zweiten Teil.