Brief eines Richters:
Die Akte zum Verfahren D. ./. S. ist bedauerlicherweise seit November 2004 nicht mehr auffindbar. Alle diesbezüglichen Nachforschungen sind bislang erfolglos geblieben. Die Hoffnung, dass die Akte gleichwohl noch irgendwo auftauchen könnte, wird immer geringer.
Es folgt dann ein Vergleichsvorschlag, den der Richter wohl aufgrund dessen macht, was er vom Prozess im Kopf hat. (Immerhin hat er anscheinend die Akte gelesen, bevor sie verschwunden ist.) Für mich hört sich die Idee gar nicht übel an; wir werden zustimmen.
Wenn die Gegenseite nicht einverstanden ist, muss zunächst die Akte rekonstruiert werden. Dazu schicken die Anwälte dann ihre Unterlagen samt der vom Gericht erhaltenen Schreiben ein und der Geschäftsstellenbeamte kopiert sich alles wieder zusammen.