Schwarzfahrer. Dieser Vorwurf hat meine Mandanten doch hart getroffen. Auf mein Schreiben an den Anwalt der Bahn kam jetzt die Antwort:
Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,
nach Prüfung des Sachverhaltes sieht meine Mandantin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz einmalig von ihrer Forderung ab.
Bitte betrachten Sie die Angelegenheit als erledigt.