Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Prozess gegen Karl-Heinz Wildmoser junior und über seinen Anwalt Peter Gauweiler:
Gauweiler ist ein guter Anwalt, das renommierte Juve-Handbuch nennt seine Kanzlei „geschätzt und etabliert“ – allerdings vor allem im Immobilien- und im Baurecht. Das ist Wildmosers Problem. Denn ein Zivilanwalt, wie es Gauweiler ist, hat als Prozessgegner für gewöhnlich einen anderen Zivilanwalt. Was der sagt und behauptet, wird erst einmal bestritten. Im Strafprozess hingegen ist der Gegner die Staatsanwaltschaft, was eine Behörde ist, und auch wenn das immer wieder dementiert wird, so gibt es doch eine gewisse Nähe zwischen ihr und dem Gericht.
Der Verteidiger im Strafprozess muss also: kooperativ sein, das Gericht nicht verärgern, für gute Stimmung sorgen, hinter verschlossenen Türen ein wenig drehen und so versuchen, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Gauweiler hingegen trägt alles in die öffentliche Verhandlung und scheint nicht zu verstehen, dass er so dem Gericht oft keine andere Wahl lässt, als seine Anträge abzuschmettern.