DILEMMA

Gemeinsam mit einer Richterin versuchte ich am Telefon, Hauptverhandlungstermine festzulegen. Irgendwann sagte sie:

„Ne, das Datum geht nicht, da kommen wir über die Zehntagesgrenze.“

Klassisches Dilemma. Soll ich sie darauf hinweisen, dass Hauptverhandlungen bis zu drei Wochen unterbrochen werden dürfen (§ 229 StPO)? Das Gesetz ist seit dem 1. Dezember 2004 geändert. Vorher war die Obergrenze tatsächlich zehn Tage – jahrzehntelang.

Wenn ich die Richterin informiere, verstoße ich womöglich gegen die Interessen meines Mandanten. Wenn ich nichts sage und sie merkt es später, denkt sie, der Anwalt hat aber (auch) von nichts ’ne Ahnung.

Wir haben dann doch eine Lösung für den Fortsetzungstermin gefunden. Und ich muss wohl in Kauf nehmen, für doof gehalten zu werden.