Das Landgericht hat einen Beweisbeschluss erlassen. Zeugen sollen gehört werden. Je nachdem, was sie sagen, wird der Prozess entschieden.
Der gegnerische Anwalt reagiert schriftlich auf den Beschluss:
… bitte ich das Gericht, die Notwendigkeit der beabsichtigten Beweisaufnahme nochmals zu überdenken. Die Klage ist unschlüssig … kein rechtlicher Grund vorhanden, die Zeugen zu hören.
Übersetzt heißt das: Ihr Richter habt doch einen an der Klatsche. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kollege mit seinem Schriftsatz Erfolg hat, ergibt sich damit ja von selbst.