Neue Fahrräder müssen seit Jahresanfang über ein Rücklicht mit Standlichtfunktion verfügen. Damit werden Radler im Dunkeln besser geschützt, weil das Rücklicht dank Batterie auch bei einem Stopp leuchtet.
So weit, so gut.
Trotzdem muss aber auch künftig jedes Fahrrad einen Dynamo haben. Es sei denn, es handelt sich um ein Rennrad bis 11 kg oder ein Mountainbike bis 13 kg. (Geht es noch bürokratischer?) Bei allen anderen Rädern sind batteriegespeiste Fahrlampen aber nur als Ergänzung neben dem Dynamo erlaubt.
Zufällig jemand anwesend, der – ohne Google! – weiß warum?