BESINNLICHER ADVENT

Wirre Träume. 10 Jahre Anwalt. Neun Jahre eine eigene Kanzlei. 40. Geburtstag coming up. Die Leute lachen über eine Freundin (viel zu jung) und einen Sportwagen (viel zu flach).

Bislang stimmen nur 60 %. Das, meine ich, reicht noch nicht für die Midlifecrisis.

SPAM-ATTACKEN

Nachdem Mr. Texas Holdem (fuck you, asshole) den law blog über einen Windows-Wurm binnen Stunden mit knapp 600 Kommentaren für sein Online-Poker zugemüllt hat, muss jetzt jeder Kommentar mit einem kleinen Code autorisiert werden.

Es geht leider nicht anders.

VERBOT

Die Telekom darf laut RP online vorerst ihre Telefone nicht mehr verkaufen, die kein Call by Call zugelassen haben.

Diese Entscheidung gilt als überraschend und bestürzend. An einem einzigen Ort der Welt. Der Telekom-Zentrale.

RALLE UND CORA

Ich tippe übrigens darauf, dass Stefan Raab gegenüber Ralle und Cora

a) keine Unterlassungserklärung abgibt und

b) einen eventuellen Prozess gewinnt.

Selten war eine Verulkung ja so von nachprüfbaren Fakten unterlegt.

FINBLOG

Mit dem Finblog geht der Düsseldorfer Finanzjournalist Andreas Kunze, spezialisiert auf Verbraucher- und Versicherungsthemen, an den Start.

Lehrreiches schon am Anfang: Wenn Hunde in Düsseldorf in den Rinnstein kacken, müssen die Halter den Dreck nicht entfernen. So regelt es ausdrücklich die Straßensatzung.

ABGEBLOGGT

Eine Webseite names Dopeliga.de klaut automatisch und schamlos die Inhalte diverser Blogs.

Deshalb auf diesem Weg eine Nachricht an den Betreiber der Seite:

Was den law blog angeht, hört das sofort auf. Sonst werde ich böse.

AUFGABE

Eine Betriebsaufgabe ist zwar ein Kündigungsgrund. Aber keiner, der dazu führt, dass der Arbeitgeber nicht die Kündigungsfristen einzuhalten hätte. Das habe ich gerade lang und breit einem 64-jährigen Händler erklärt, der noch Ende November seine komplette Belegschaft rausgeschmissen hat und zum 31. Dezember zumachen will.

Dass meine Mandantinnen aufgrund langjähriger Beschäftigung vier bzw. fünf Monate Kündigungsfrist haben, hat der Mann angeblich „nicht geahnt“. Einem Kompromiss (er murmelte was von Abfindung) werde ich allerdings kaum zustimmen können. Schon wegen des Arbeitsamtes, das bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen eiskalt Sperrzeiten verhängt.

143 Sekunden

Der Termin dauerte 143 Sekunden, exakt.

Erfreulicherweise hat mich der gegnerische Anwalt in seinem Boxster mit zurückgenommen und vor seinem Büro am Jungfernstieg rausgesetzt. Nach einer kleinen Konsultation des Marco Polo Reiseführers mit der S 3 bis zu den Landungsbrücken. Denn ich habe zwar schon einiges in Hamburg gemacht, aber keine Hafenrundfahrt.

Scheint kein großer touristischer Tag in Hamburg zu sein. Als einziges fährt um 15.20 Uhr noch ein gigantischer Mississipi-Dampfer namens „Louisiana“. Eine Barkasse wäre mir zwar lieber gewesen, aber ich lasse mich trotzdem überraschen. An den Nachbartischen wird jedenfalls schon ordentlich gebechert und diskutiert, ob man sich danach auf die Reeperbahn traut. Kegelclub aus Karlsruhe.

FREUNDE

Schöne Grüße aus Hamburg. Ich sitze bei Coffee Balzac in der Langen Reihe und bereite mich auf einen unheimlich schwierigen Termin am Arbeitsgericht vor. Der wird – nachdem eine Beweisaufnahme jetzt überflüssig geworden ist – darin bestehen, dass die Prozessparteien noch einmal ihre Anträge stellen. Geschätzte Dauer: 1 bis 3 Minuten.

Für diese Formalien muss man sich einen dreiviertel Tag auf Reisen begeben. Weil es die Prozessordnung nicht anders zulässt. Oder vielleicht auch nur, weil ein Richter meint, dass es nicht anders geht. Eine gewisse Häme war seiner Mitteilung nämlich schon zu entnehmen, wonach der Termin „unverzichtbar“ ist.

Na ja, wir werden nie Freunde werden. Wobei ich nach der Erfahrung diverser Termine zu meinen Gunsten davon ausgehe, dass ich mehr Freunde habe als er. Aber jetzt genug der Gegenhäme. Werde mich mal um ein Taxi kümmern, um mich dieser herausragenden Herausforderung zu stellen.

BILLIGER!

Dass es so was noch gibt:

Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister.

Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten sie sich nun nach dem Aufwand der Eintragung. Dadurch werden die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.

Zum Beispiel wird die Eintragung eines Einzelkaufmanns künftig 50 Euro, die Eintragung einer Standard-GmbH 100 Euro und die Eintragung einer normalen Aktiengesellschaft 240 Euro kosten.

(gefunden im MEX-Blog)

ANWALTSMARKT

“ Der Anwalt als Unternehmer – Juristen passen sich der Dienstleistungsgesellschaft an“: Das DeutschlandRadio berichtet am Sonntag, 5. Dezember, um 15.05 über Chancen und Schwierigkeiten auf dem Anwaltsmarkt. Näheres in diesem Programmtipp.

(Danke an Frank Lachmann für den Hinweis)

AUSLIEFERUNG

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Deutschen nach Spanien vorerst gestoppt. Der Mann sollte aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den ein Madrider Gericht ausgestellt hat, überstellt werden. Dies wäre ein Novum. Bislang galt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass ein Deutscher nie ans Ausland ausgeliefert werden kann. Dies ist durch den europäischen Haftbefehl aufgeweicht worden.

Wie man der Pressemitteilung entnehmen kann, wollen die Verfasssungsrichter diese zweifelhafte Regelung zumindest näher unter die Lupe nehmen. Ich persönlich hoffe, dass das Verfassungsgericht den absoluten Auslieferungsschutz für Deutsche wieder herstellt. Der gehört nämlich auch zum Rechtsstaat.

KEIN COPYRIGHT

Handylogos genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie zumeist nicht die nötige „Schöpfungshöhe“ erreichen. Das hat laut DPMS Info das OLG Hamburg entschieden.

Viel Spaß beim tauschen.

FRÜHER

„Das Ausklopfen von Teppichen, Decken u.a. Gegenständen hat nur auf dem Hof zu geschehen, und zwar nur werktags von 8.00 bis 13.00 Uhr, außerdem mittwochs und freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr. Das gleiche gilt für die Benutzung von Teppichklopfsaugern in der Wohnung. Der entstandene Schmutz ist sofort zu beseitigen. Das Ausklopfen oder Reinigen zum Fenster hinaus oder vom Balkon ist zu unterlassen.“

Manche Mietverträge lassen erahnen, welche Sorgen die Leute früher hatten.