VIERMAL

In der Pressevorschau des Amtsgerichts Düsseldorf steht ein interessanter Termin:

6. Januar 2005
gegen 13.00 Uhr
Arno B. aus Düsseldorf,
(36 Jahre),
deutscher Staatsangeh. StrafRi

142 Cs 70 Js 2828/04 Raum A 153

wegen
Strafvereitelung

Am 12.06.2002 bat der Angeklagte in seiner Funktion als Verteidiger in einem Strafverfahren mit einem Schreiben an das Polizeipräsidium Düsseldorf zum Zwecke der Einsichtnahme um Übersendung der Ermittlungsakte. Die Akte wurde dem Angeklagten am 17.10.2002 übersandt. Obwohl der Angeklagte in der Folgezeit viermal, zuletzt am 02.01.2003, um Rücksendung der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gebeten wurde, kam er dieser Aufforderung nicht nach. Er hielt die Akte zurück, um zu erreichen, daß eine eventuell drohende Bestrafung seines Mandanten nicht nur unerheblich verzögert wird. Erst infolge einer Durchsuchung der Kanzleiräume des Angeklagten und der Beschlagnahme der gesuchten Akte am 10.05.2004 gelangte diese in den Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück.

Für mich klingt das mehr nach Schlamperei. Denn wieso bewahrt er die Originalakte weiter in seinem Büro auf und behauptet nicht einfach, sie zurückgeschickt zu haben? Das wäre doch der praktikablere Weg – wenn man so was schon mit seiner Berufsauffassung vereinbaren kann.