ABGEHÖRT

Beim ersten Anruf habe ich eine Mandantin getröstet. Soweit dies möglich war. Denn sie hatte unangenehme Ermittlungen am Hals. Als sie mir vom „hartnäckigen“ Staatsanwalt erzählte, konnte ich sie beruhigen. Sinngemäß:

Den kenne ich. Der hat nicht besonders viel Ahnung. Und wenig Erfahrung. Wenn die Sache mit Arbeit verbunden ist, verliert er schnell die Lust. Ich schätze mal, den können wir in die Tasche stecken.

Ich glaube, es war 0.43 Uhr, da habe ich eine Möglichkeit nicht bedacht. Dass das Telefon meiner Mandantin abgehört werden könnte. Meine goldenen Worte finden sich zwar nicht mehr in der Ermittlungsakte. Vielmehr hat der Staatsanwalt das Gesprächsprotokoll, juristisch völlig korrekt, aussortiert. Als „privilegierte Kommunikation mit dem Verteidiger“.

Dass er in dem Verfahren meinen Erwartungen gerecht geworden ist, kann ich allerdings nicht behaupten.