ÜBERLASTET

Die Arbeitsüberlastung des Anwalts ist ein Grund, um eine gerichtliche Frist verlängern zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat laut beck-aktuell jetzt entschieden, dass der Anwalt auch nicht im Detail darlegen muss, warum er überlastet ist.

Ist ja eigentlich logisch. Denn in der Zeit könnte der Anwalt wahrscheinlich auch den Schriftsatz einreichen.