Ein gegnerischer Anwalt bittet mich um Zustimmung zu einer Fristverlängerung. Begründung:
„Die geringe Zeit, die mir bis zum Jahreswechsel noch verbleibt, ist mit der Bearbeitung von Mandaten ausgefüllt, in denen Verjährung der Ansprüche droht. Ich nehme an, dass es Ihnen nicht viel anders geht.“
Doch. Zum Glück.