Die Agentur für Arbeit hat vielen Arbeitslosen möglicherweise zu Unrecht Arbeitslosenhilfe verweigert. Das Bundessozialgericht hat es in einem aktuellen Urteil jedenfalls der Behörde untersagt, Ablehnungen ohne weitere Prüfung darauf zu stützen, dass die Freibeträge in der Arbeitslosenhilfeverordnung überschritten werden. Das Gericht bemängelt, so berichtet beck-aktuell, eine fehlende Härtefallregelung. Im Ergebnis wird es also darauf hinauslaufen, dass die Agentur für Arbeit den Einzelfall genauer unter die Lupe nehmen muss.
Interessant kann das Urteil für alle Antragsteller sein, deren Bewilligungsbescheide noch nicht rechtskräftig sind.