WUNSCHERGEBNIS

Rumänische Prostituierte haben zwar grundsätzlich einen Anspruch darauf, auch in Deutschland selbstständig zu arbeiten. Zu diesem Zweck muss ihnen auch ein Visum erteilt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin versagte drei rumänischen Klägerinnen allerdings die Einreise, weil sie keine Mittel zur Betriebsgründung vorweisen können, kein Geschäftskonzept haben und auch nicht ausreichend deutsch sprechen.

Die Zusammenfassung des Urteils bei beck-aktuell ist schon wegen der Verrenkungen lesenswert, die ein Gericht anstellen muss, um in Zeiten der legalisierten Prostitution und der Freizügigkeit noch zum „gewünschten“ Ergebnis zu kommen.