PROZEDERE

Beim Landgericht K. wollte ich mich erkundigen, ob gegen einen Mandanten eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist. Ich sprach mit der Dame in der Geschäftsstelle:

„Wir haben eine Schutzschrift hinterlegt.“

„Ja, die hat folgendes Aktenzeichen…“

„Und liegt dazu ein Antrag auf einstweilige Verfügung vor?“

„Das darf ich Ihnen nicht sagen.“

„Wann dürfen Sie es mir denn sagen?“

„Wenn Sie mir ein Fax schicken, in dem Sie nachfragen, ob eine einstweilige Verfügung beantragt wurde. Dann rufe ich Sie an und sage Bescheid.“

„Aber meine Anschrift und Telefonnummer steht doch schon in der Schutzschrift. In einer weiteren Anfrage steht auch nichts anderes. Da wissen Sie auch nicht sicherer, ob ich der bin, für den ich mich ausgebe.“

„Tut mir Leid, das ist bei uns so Vorschrift. Das geht nicht anders.“

„Okay, Fax kommt in fünf Minuten.“

Auf den Rückruf wartete ich allerdings vergebens. Wenigstens kriegte ich dann auf meinen erneuten Anruf die gewünschte Auskunft.