Das Sozialamt will einem blinden Mandanten die Sozialhilfe streichen. Begründung: Er habe nicht innerhalb von zwei Wochen seinen aktuellen Blindengeldbescheid vorgelegt. Seltsam, vor einigen Monaten haben wir mit dem gleichen Sozialamt noch darum gestritten, ob gespartes Blindengeld als Vermögen gilt und auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf. Darf es nicht, das hat dann auch das Sozialamt eingesehen. Und sogar brav unsere Anwaltsgebühren bezahlt.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Höhe des monatlichen Blindengeldes schon aufgrund dieser Geschichte genauestens bekannt ist: Gibt es nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber Menschen, die Behördengänge eben nicht so fix erledigen können wie andere? Wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn der Mann vom Sozialamt kurz beim Landschaftsverband anruft und sich eine Kopie des Bescheides faxen lässt?