KREUZZUG

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führt einen Kreuzzug gegen die Bekleidungsfirma Thor Steinar. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung klagt die Behörde Kunden des Unternehmens an, die dessen Produkte tragen. Begründung: Die als Logo auf den Klamotten verwendete pfeilähnliche Tyr-Rune sei einst Abzeichen der SA-Reichsführerschulen gewesen und die Gibor-Rune, einer Wolfsangel gleich, sei von der Waffen-SS benutzt worden. Bei einem Neonazi-Aufmarsch in Potsdam soll die Polizei sogar die Auflage gemacht haben, dass kein Teilnehmer Kleidung von Thor Steinar tragen darf.

Nach § 86a StGB in Verbindung mit § 86 StGB ist es verboten, Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu verwenden. Hört sich einfach an, ist in der Praxis aber schwer zu entscheiden. Schon die gesetzliche Regelung hat einige Schranken aufgestellt. Und über allem schwebt das hohe Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Ich wäre mir nicht sicher, dass die erwähnten Verurteilungen einer Revision standhalten.

Wenn das im Übrigen der Stil ist, mit dem der Staat künftig die Auseinandersetzung mit Teilen seiner unzufriedenen Jugend führen will, dann sage ich schon jetzt mal gute Nacht.

(Link gefunden bei jurabilis)