FRISTSETZUNG

In der Sache: 01.11.2004
Sekr. I. Hoheit ./. Vetter

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vetter,

in Beantwortung Ihrer nicht aufgeworfenen Frage teilt Unterfertigter, im
Falle einer Stellvertretung der Vertretene, unter üblichem Vorbehalt bei
entsprechender Bittstellung folgendes mit.

Sie änderten die Internetadresse (URL) Ihrer Webpräsenz – einem sog.
Weblog – auf www.lawblog.de. Zuvor lobten Sie im Rahmen eines
Gewinnspiels T-Shirts, denen die alte URL udoslive.blogspot.com
aufgedruckt war, aus. Diese sind nunmehr unbrauchbar.

Ich darf Sie daher unter Fristsetzung auf

Freitag, den 12. November 2004
bis 12.00 Uhr hier eingehend

zur Nachlieferung eines mangelfreien Shirts mit aktueller URL auffordern
(*). Bei fruchtlosem Fristablauf sehe ich mich leider gezwungen, Sie unter
Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bis ans Ende meiner Tage mit Klagen
aller Art zu behelligen.

Sollten Sie die notwendigen Schritte bereits veranlasst haben oder dazu
keine Zeit aufbringen können, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als
gegenstandslos.

Ich danke bereits im Voraus für das aufgebrachte Verständnis.

Mit vorzüglicher Hochachtung,

i.A. Fritz Pfiffig
Sekretariat Ihre Hoheit
Institut für die Weltmachtergreifung
http://kqe.de – ach@du.meine.kqe.de